Spruch zu Google-Snippets: Urheber angemessen beteiligen
Der Deutsche Journalisten-Verband hat nach dem
Spruch der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zum Leistungsschutzrecht der Presseverlage seine Forderung nach einer angemessenen Beteiligung der Urheber bekräftigt. Die Schiedsstelle hatte am gestrigen Abend in dem von der Verwertungsgesellschaft (VG) Media gegen Google angestrengten Verfahren die Zahlungspflicht nach dem Leistungsschutzrecht bestätigt. Die VG Media vertritt treuhänderisch die Urheber- und Leistungsschutzrechte privater Fernseh- und Hörfunksender und der digitalen Angebote einer Reihe deutscher Zeitungsverlage. Strittig ist nach wie vor die Höhe der Vergütung.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass die Zeitungsverleger im Zug des Gesetzgebungsverfahrens zum Leistungsschutzrecht den Anteil der Urheber an den Erlösen aus dem neuen Gesetz nicht verhandeln wollten. „Das Gesetz weist den Urhebern einen angemessenen Anteil zu. Es sind schließlich ihre Inhalte, für deren Verbreitung bei Google und anderswo die Verlage Geld verlangen.“ Konken forderte die Streitparteien auf, sich im weiteren Verfahren auf einen Beteiligungssatz zu einigen, um den Weg dafür frei zu machen, dass die Urheber endlich gerecht partizipieren können.
Spruch der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zum Leistungsschutzrecht der Presseverlage seine Forderung nach einer angemessenen Beteiligung der Urheber bekräftigt. Die Schiedsstelle hatte am gestrigen Abend in dem von der Verwertungsgesellschaft (VG) Media gegen Google angestrengten Verfahren die Zahlungspflicht nach dem Leistungsschutzrecht bestätigt. Die VG Media vertritt treuhänderisch die Urheber- und Leistungsschutzrechte privater Fernseh- und Hörfunksender und der digitalen Angebote einer Reihe deutscher Zeitungsverlage. Strittig ist nach wie vor die Höhe der Vergütung.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass die Zeitungsverleger im Zug des Gesetzgebungsverfahrens zum Leistungsschutzrecht den Anteil der Urheber an den Erlösen aus dem neuen Gesetz nicht verhandeln wollten. „Das Gesetz weist den Urhebern einen angemessenen Anteil zu. Es sind schließlich ihre Inhalte, für deren Verbreitung bei Google und anderswo die Verlage Geld verlangen.“ Konken forderte die Streitparteien auf, sich im weiteren Verfahren auf einen Beteiligungssatz zu einigen, um den Weg dafür frei zu machen, dass die Urheber endlich gerecht partizipieren können.