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Steueroptimierte Mitarbeiter-Benefits

Die mydays Card: Erholsame Erlebnisse für motivierte Mitarbeiter
mydays GmbH | 20.05.2014
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Unternehmen haben erkannt, dass sich Investitionen in Mitarbeiterbindungsmaßnahmen lohnen. Denn sollte ein guter Arbeitnehmer kündigen, sind die Kosten für den damit verbunden Know-How-Verlust und das neue Recruiting ungleich höher anzusetzen. Trotzdem sind rein monetäre Gehaltserhöhungen nicht immer der optimale Anreiz, um Top-Performer an das eigene Unternehmen zu binden. Der Einsatz von Erlebnisgutscheinen als Vergütungsbestandteil wird jedoch für Firmen ein zunehmend interessantes Werkzeug zur Mitarbeiterbindung. Dabei spielt nicht nur die emotionale, sondern auch die monetäre Komponente eine wichtige Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Einsatz von Sachbezügen, wie z.B. Erlebnisgutscheinen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite zu erheblichen Einsparungen führen.

Um Fehlzeiten entgegen zu wirken ist auch das Gesundheitsmanagement inzwischen zur Chefsache geworden. Mitarbeiter, die hohe Leistungen erbringen sollen, müssen auch fit und gesund sein. Ein positives und entspanntes Betriebsklima kann dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit und Motivation deutlich zu steigern. Daher bietet mydays im Rahmen des Gesundheitsmanagements für Arbeitnehmer auch die sogenannte „mydays Erholungs-Card“ an. Auf diese kann das Unternehmen dem Mitarbeiter besonders erholsame und gesundheitsfördernde Erlebnisse gutschreiben. Die hier zur Anwendung kommende Erholungsbeihilfe ist auch steuerlich für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer interessant. Diese können über den Arbeitgeber pauschal versteuert werden.

„Im Bereich Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergesundheit muss man mittlerweile neue Wege gehen, um sich im Wettbewerb differenzieren zu können“, sagt Markus Meyr, Leiter des Firmenkundenvertriebs. „Die Mitarbeiter wollen mehr als Lippenbekenntnisse zum Thema Work-Life-Balance. Sie wollen einen aktiven Beitrag des Arbeitgebers. Dafür sind die Lösungen für Firmenkunden von mydays das perfekte Instrument“, so Meyr weiter.

Darüber hinaus sind Sachbezüge, sofern sie einen Nennwert von 44 Euro pro Monat nicht übersteigen, für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Damit haben Unternehmen im Normalfall die Möglichkeit, ihren Angestellten Erlebnisgutscheine im Wert von bis zu 528 Euro im Jahr auf eine persönliche mydays Erlebnis-Card gut zu schreiben – und das brutto für netto. Aber auch auf der Arbeitgeberseite würde der Anteil zur Sozialversicherung als Kostenfaktor entfallen. In jedem einzelnen unternehmensspezifischen Anwendungsfall ist jedoch immer eine Prüfung durch einen Steuerberater zu empfehlen.

Weitere Informationen zum Einsatz von steueroptimierten Gutscheinen von mydays finden sie unter: http://b2b.mydays.de/ oder am mydays Stand auf der Personal2014 Süd am 20. – 21. Mai Halle 5 Stand M.43 A.

mydays führt keine steuerliche Beratung durch und übernimmt keine Haftung für die Anwendbarkeit von steuerlichen Vergünstigungen im Einzelfall.

Über die mydays GmbH, Geschäftsbereich Firmenkunden
Die mydays GmbH wurde im Jahr 2003 von Fabrice Schmidt gegründet. Mit außergewöhnlichen Erlebnissen sorgt der Schenkexperte für ausgefallene Geschenkideen von faszinierender Action bis hin zu romantischen Übernachtungen. Mit mehr als 10.000 Erlebnismöglichkeiten europaweit steht mydays als Marktführer heute für mehr als 500.000 zufriedene Kunden.

Der Geschäftsbereich Firmenkunden berät Unternehmen bei der Produktauswahl von Kundenbindungs- und Bonusprogrammen sowie für Veranstaltungen, Teambuilding-Events und der Mitarbeitermotivation. Mit der Erfahrung aus 10 Jahren Projektrealisierung für Firmenkunden hat mydays für jede unternehmerische Zielsetzung die passende Lösung parat.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: b2b.mydays.de