Deutsche Post Direkt: 15 Jahre sekundenschnelle Adressprüfung
Vor genau 15 Jahren wurde die erste Privatkundenadresse online und in Echtzeit von Deutsche Post Direkt geprüft. Die eigens dafür entwickelte Addressfactory Direct feiert heute Geburtstag. Aus diesem besonderen Anlass gibt es für jeden Neukunden ein Geschenk: Deutsche Post Direkt übernimmt die Einrichtungspauschale von 175 Euro bei neuen Verträgen, die innerhalb dieses Jahres abgeschlossen werden.
Addressfactory Direct ist vor allem bei E-Commerce Unternehmen etabliert. Moderne Webservice Technologie ermöglicht die nahtlose Einbettung in die bestehende IT-Infrastruktur von Internet-Shops und Service-Center. Die eingegebenen Kundenanschriften werden noch während der Bestellung per Telefon oder Internet sofort online geprüft, bereinigt und aktualisiert. Über eine Webservice Schnittstelle erfolgt der Adressabgleich mit der Postreferenz-Datei der Deutschen Post Direkt. Die Datenbank enthält nahezu alle Postempfänger in Deutschland und setzt mit mehr als 190 Millionen aktiven und inaktiven Adressen Maßstäbe hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Pflege und Aktualisierung von Bestandskundenadressen und Interessentendaten zulässig, sofern die Daten direkt beim Betroffenen erhoben wurden oder aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen stammen. Zudem ergibt sich aus dem BDSG eine Pflicht zur Berichtigung unrichtiger Adressdaten.
Addressfactory Direct ist vor allem bei E-Commerce Unternehmen etabliert. Moderne Webservice Technologie ermöglicht die nahtlose Einbettung in die bestehende IT-Infrastruktur von Internet-Shops und Service-Center. Die eingegebenen Kundenanschriften werden noch während der Bestellung per Telefon oder Internet sofort online geprüft, bereinigt und aktualisiert. Über eine Webservice Schnittstelle erfolgt der Adressabgleich mit der Postreferenz-Datei der Deutschen Post Direkt. Die Datenbank enthält nahezu alle Postempfänger in Deutschland und setzt mit mehr als 190 Millionen aktiven und inaktiven Adressen Maßstäbe hinsichtlich Vollständigkeit und Aktualität.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Pflege und Aktualisierung von Bestandskundenadressen und Interessentendaten zulässig, sofern die Daten direkt beim Betroffenen erhoben wurden oder aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen stammen. Zudem ergibt sich aus dem BDSG eine Pflicht zur Berichtigung unrichtiger Adressdaten.