Handelsverband beschließt "Code of Ethics"
Damit bekennt sich der Handelsverband explizit zur Ausrichtung seiner Tätigkeit an den Bestimmungen des österreichischen und europäischen Kartellrechts. Der Code of Ethics definiert klare „Dos and Don’ts“, um Verstöße und damit verbundene Imageschäden und rechtliche Folgen von vornherein auszuschließen. Der Handelsverband möchte mit dieser verbindlichen Verhaltensanleitung für seine Mitglieder die Einhaltung der kartellrechtlichen Vorschriften in der Verbandsarbeit sicherstellen und setzt die Einhaltung des Code of Ethics für die Mitwirkung im Handelsverband voraus.
(Wien, am 11. Oktober 2013) – Am 10. Oktober verabschiedete die Generalversammlung des Handelsverbands einen Leitfaden zur kartellrechtskonformen Durchführung der Verbandsarbeit. Primäres Ziel des Code of Ethics ist es, kartellrechtliche Risiken im Kontext der Tätigkeit des Handelsverbandes auszuschließen.
Uneingeschränktes Bekenntnis zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben
Für den Handelsverband als Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Handels ist der Informationsaustausch mit seinen Mitgliedern sowie zwischen den Mitgliedern untereinander unverzichtbar. Hierbei stehen die Mitglieder teilweise in Wettbewerb zueinander und dürfen kartellrechtliche Vorgaben nicht außer Acht lassen. Orientiert an den Vorgaben des österreichischen und europäischen Kartellrechts, hält der Handelsverband alle rechtlichen Bestimmungen vollständig ein.
Code of Ethics regelt Abhaltung von Verbandssitzungen
Bereits bei der Erstellung der Tagesordnung ist eine unmissverständliche sprachliche Formulierung entscheidend, um nicht den Anschein einer (Kartell-)Rechtswidrigkeit zu erwecken. Alle Tagesordnungspunkte sind hinsichtlich kartellrechtlicher Bedenklichkeit abzuwägen und vorab einer Prüfung zu unterziehen. Jede Sitzung des Handelsverbandes unterliegt der Einhaltung formaler Sitzungsverfahren und darüber hinaus dem Gebot der Befolgung kartellrechtlicher Bestimmungen.
Es ist untersagt, kartellrechtlich sensible Themen wie Preise oder Rabatte oder wettbewerbsrelevante Unternehmensdaten zu erörtern und auszutauschen. Kartellrechtswidrige Verhaltensweisen müssen zur Gänze vermieden werden, während der Austausch kartellrechtlich unbedenklicher Informationen zwischen Sitzungsteilnehmern zulässig ist.
Code of Ethics gibt Sicherheit
„Als wir den Code of Ethics gemeinsam mit unseren Rechtsberatern verarbeitet haben, war es schön festzustellen, dass der Handelsverband sich bereits vorbildlich verhält und an seinen bisherigen Gepflogenheiten nichts zu ändern braucht“, zeigt sich Patricia Mussi, Geschäftsführerin des Verbands, erfreut. Der Kodex gebe den Mitgliedern in Zeiten, in denen der Handel unter scharfer Beobachtung steht, die Sicherheit, dass die Beteiligung an der Verbandsarbeit für sie keine kartellrechtlichen Fallen birgt, so Mussi weiter. Unterstützt wurde der Handelsverband bei der Erarbeitung des Kodex von der Anwaltssozietät Taylor Wessing e|n|w|c.
Acht neue Mitglieder im Präsidialrat des Handelsverbandes
In der diesjährigen Generalversammlung des Handelsverbands wurden acht neue Mitglieder in den Präsidialrat des Verbands gewählt, die in der Funktionsperiode 2013-2016 ihr Amt ausüben. Der Präsidialrat berät den Präsidenten und das Präsidium bei der Führung der Verbandsangelegenheiten in wichtigen Fragen, kontrolliert deren Tätigkeit und fasst Beschlüsse zur strategischen Ausrichtung. Zu den Mitgliedern des Präsidialrats zählen nun auch: Friedhelm Dold (Hofer), Andreas Hammerl (Palmers), Damian Izdebski (DiTech), Alexander Korosec (Bestseller), Martin Kowatsch (Das Futterhaus – Hhismark Pet Leo), Thomas Krenn (Charles Vögele), Thomas Marx (BauMax) und Corinna Tinkler (Rewe International). „Viele hochkarätige Persönlichkeiten der Branche sind zum Präsidialrat dazugestoßen. Das erhöht auch die Durchschlagskraft des Handelsverbands,“ freut sich Stephan Mayer-Heinisch, Präsident des Handelsverbands.
(Wien, am 11. Oktober 2013) – Am 10. Oktober verabschiedete die Generalversammlung des Handelsverbands einen Leitfaden zur kartellrechtskonformen Durchführung der Verbandsarbeit. Primäres Ziel des Code of Ethics ist es, kartellrechtliche Risiken im Kontext der Tätigkeit des Handelsverbandes auszuschließen.
Uneingeschränktes Bekenntnis zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben
Für den Handelsverband als Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe des Handels ist der Informationsaustausch mit seinen Mitgliedern sowie zwischen den Mitgliedern untereinander unverzichtbar. Hierbei stehen die Mitglieder teilweise in Wettbewerb zueinander und dürfen kartellrechtliche Vorgaben nicht außer Acht lassen. Orientiert an den Vorgaben des österreichischen und europäischen Kartellrechts, hält der Handelsverband alle rechtlichen Bestimmungen vollständig ein.
Code of Ethics regelt Abhaltung von Verbandssitzungen
Bereits bei der Erstellung der Tagesordnung ist eine unmissverständliche sprachliche Formulierung entscheidend, um nicht den Anschein einer (Kartell-)Rechtswidrigkeit zu erwecken. Alle Tagesordnungspunkte sind hinsichtlich kartellrechtlicher Bedenklichkeit abzuwägen und vorab einer Prüfung zu unterziehen. Jede Sitzung des Handelsverbandes unterliegt der Einhaltung formaler Sitzungsverfahren und darüber hinaus dem Gebot der Befolgung kartellrechtlicher Bestimmungen.
Es ist untersagt, kartellrechtlich sensible Themen wie Preise oder Rabatte oder wettbewerbsrelevante Unternehmensdaten zu erörtern und auszutauschen. Kartellrechtswidrige Verhaltensweisen müssen zur Gänze vermieden werden, während der Austausch kartellrechtlich unbedenklicher Informationen zwischen Sitzungsteilnehmern zulässig ist.
Code of Ethics gibt Sicherheit
„Als wir den Code of Ethics gemeinsam mit unseren Rechtsberatern verarbeitet haben, war es schön festzustellen, dass der Handelsverband sich bereits vorbildlich verhält und an seinen bisherigen Gepflogenheiten nichts zu ändern braucht“, zeigt sich Patricia Mussi, Geschäftsführerin des Verbands, erfreut. Der Kodex gebe den Mitgliedern in Zeiten, in denen der Handel unter scharfer Beobachtung steht, die Sicherheit, dass die Beteiligung an der Verbandsarbeit für sie keine kartellrechtlichen Fallen birgt, so Mussi weiter. Unterstützt wurde der Handelsverband bei der Erarbeitung des Kodex von der Anwaltssozietät Taylor Wessing e|n|w|c.
Acht neue Mitglieder im Präsidialrat des Handelsverbandes
In der diesjährigen Generalversammlung des Handelsverbands wurden acht neue Mitglieder in den Präsidialrat des Verbands gewählt, die in der Funktionsperiode 2013-2016 ihr Amt ausüben. Der Präsidialrat berät den Präsidenten und das Präsidium bei der Führung der Verbandsangelegenheiten in wichtigen Fragen, kontrolliert deren Tätigkeit und fasst Beschlüsse zur strategischen Ausrichtung. Zu den Mitgliedern des Präsidialrats zählen nun auch: Friedhelm Dold (Hofer), Andreas Hammerl (Palmers), Damian Izdebski (DiTech), Alexander Korosec (Bestseller), Martin Kowatsch (Das Futterhaus – Hhismark Pet Leo), Thomas Krenn (Charles Vögele), Thomas Marx (BauMax) und Corinna Tinkler (Rewe International). „Viele hochkarätige Persönlichkeiten der Branche sind zum Präsidialrat dazugestoßen. Das erhöht auch die Durchschlagskraft des Handelsverbands,“ freut sich Stephan Mayer-Heinisch, Präsident des Handelsverbands.