BITKOM kritisiert geplante Meldepflicht für IT-Sicherheitsvorfälle
Der Hightech-Verband BITKOM hat die neue Strategie für Cybersicherheit der EU-Kommission im Grundsatz begrüßt, lehnt aber weitere Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen für „zentrale Internetunternehmen“ ab. „Gesetzliche Meldepflichten für größere IT-Sicherheitsvorfälle sollten sich auf die Betreiber Kritischer Infrastrukturen beschränken“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. In Deutschland sei das bereits für Telekommunikationsnetze gesetzlich geregelt. „Eine Ausweitung der Meldepflichten auf andere Internetunternehmen ist nicht verhältnismäßig. Wenn man schnell ein umfangreiches Lagebild zur Cyberkriminalität bekommen will, sind freiwillige Meldungen sehr vieler Unternehmen, die auf Wunsch auch anonym abgegeben werden können, deutlich sinnvoller.“ Ein entsprechendes Meldesystem hat die ITK-Branche in Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits etabliert. „Deutschland ist mit der Einführung eines anonymen Meldesystems für IT-Sicherheitsvorfälle international Vorreiter“, sagte Kempf. „Das System muss jetzt in der Fläche bekannt gemacht werden, damit auch der Mittelstand dafür sensibilisiert wird.“
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen zu den meldepflichtigen Kritischen Infrastrukturen neben Telekommunikationsnetzen folgende Bereiche gehören: Banken und Börsen, Energieversorger, Transport und Logistik, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltungen sowie „zentrale Internetunternehmen“. Zu den Internetunternehmen zählt die Kommission zum Beispiel Cloud Provider, Soziale Netzwerke, E-Commerce Plattformen, App-Stores oder Suchmaschinen. Die Unternehmen sollen an die nationalen Behörden Vorfälle melden, die ihren Service stark beeinträchtigen. „Eine vorübergehende Unterbrechung bestimmter Online-Dienste ist nicht mit Angriffen auf Telekommunikationsnetze, Verkehrswege oder die Energieversorgung zu vergleichen“, betonte Kempf. „Für die Anbieter gängiger Internetdienste ist eine Meldepflicht nicht gerechtfertigt.“ Neben dem bürokratischen Aufwand befürchteten viele Unternehmen einen Imageschaden, wenn IT-Sicherheitsvorfälle öffentlich bekannt werden. Zudem bestehe immer die Gefahr, dass die Meldungen Nachahmer auf den Plan rufen.
Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen gibt es in Deutschland bereits für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müssen Vorfälle gemeldet werden, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Zugangsdaten von Online-Diensten oder sogar Kreditkartendaten gestohlen werden.
Anonyme und freiwillige Meldungen von IT-Sicherheitsvorfällen sind in Deutschland beim BSI möglich. Die Meldestelle wurde in Zusammenarbeit mit dem BITKOM in der Allianz für Cybersicherheit auf den Weg gebracht. https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/Home/Meldestelle/meldestelle_node.html;jsessionid=AA100710EA6F9E472B5EFFD159205F66.2_cid250
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen zu den meldepflichtigen Kritischen Infrastrukturen neben Telekommunikationsnetzen folgende Bereiche gehören: Banken und Börsen, Energieversorger, Transport und Logistik, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltungen sowie „zentrale Internetunternehmen“. Zu den Internetunternehmen zählt die Kommission zum Beispiel Cloud Provider, Soziale Netzwerke, E-Commerce Plattformen, App-Stores oder Suchmaschinen. Die Unternehmen sollen an die nationalen Behörden Vorfälle melden, die ihren Service stark beeinträchtigen. „Eine vorübergehende Unterbrechung bestimmter Online-Dienste ist nicht mit Angriffen auf Telekommunikationsnetze, Verkehrswege oder die Energieversorgung zu vergleichen“, betonte Kempf. „Für die Anbieter gängiger Internetdienste ist eine Meldepflicht nicht gerechtfertigt.“ Neben dem bürokratischen Aufwand befürchteten viele Unternehmen einen Imageschaden, wenn IT-Sicherheitsvorfälle öffentlich bekannt werden. Zudem bestehe immer die Gefahr, dass die Meldungen Nachahmer auf den Plan rufen.
Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen gibt es in Deutschland bereits für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müssen Vorfälle gemeldet werden, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Zugangsdaten von Online-Diensten oder sogar Kreditkartendaten gestohlen werden.
Anonyme und freiwillige Meldungen von IT-Sicherheitsvorfällen sind in Deutschland beim BSI möglich. Die Meldestelle wurde in Zusammenarbeit mit dem BITKOM in der Allianz für Cybersicherheit auf den Weg gebracht. https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/ACS/DE/Home/Meldestelle/meldestelle_node.html;jsessionid=AA100710EA6F9E472B5EFFD159205F66.2_cid250