Finanzierung von Startups in Gefahr
Der Hightech-Verband BITKOM hat die Pläne des Bundesrats scharf kritisiert, in Zukunft die Steuerbefreiung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen nach § 8b des Körperschaftsteuergesetzes zu streichen, wenn der Anteilsbesitz kleiner als 10 Prozent ist. Die Besteuerung von Erträgen aus solchen Streubesitzbeteiligungen würde vor allem Investoren treffen, die sich an innovativen Startups beteiligen und in der Folge zu einer verringerten Gründungsdynamik führen. „Junge Hightech-Unternehmen sind in der Gründungs- und Wachstumsphase dringend auf externe Kapitalgeber angewiesen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf im Vorfeld der Beratungen des Bundestagsfinanzausschusses. „Die Pläne des Bundesrats könnten die in Deutschland noch schwach entwickelte Investorenszene aus privat engagierten Business Angels und anderen Wagniskapitalgebern im Keim ersticken.“ Im Vergleich zum angelsächsischen Raum sei der deutsche Markt für Wagniskapital unterentwickelt. Kempf: „Die Folgen der schlechten Kapitalversorgung sind nicht nur weniger Gründungen, sondern auch ein langsameres Wachstum der bestehenden Startups. Das verringert die Chance, sich international zu etablieren.“
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH hatte gefordert, die Besteuerung von Erträgen aus Streubesitzbeteiligungen in Deutschland zu vereinheitlichen. Bisher gilt die Steuerbefreiung nur für deutsche Investoren, was ausländische Kapitalgeber benachteiligt. Steuersystematisch ist die Befreiung notwendig, um eine Mehrfachbesteuerung derselben Erträge im Inland zu vermeiden. „Die Abschaffung der Steuerbefreiung für deutsche Investoren ist der falsche Weg zu einer Harmonisierung des Steuerrechts“, sagte Kempf. Stattdessen schlägt der BITKOM vor, ausländische Investoren ebenfalls von der Steuer zu befreien. „Das führt zwar kurzfristig zu geringeren Steuereinnahmen für den Staat, könnte aber für einen kräftigen Impuls bei der Finanzierung junger Unternehmen mit Beteiligungskapital sorgen“, sagte Kempf. „Unter dem Strich gewinnen wir Arbeitsplätze und schaffen Wachstum in wichtigen Zukunftsbranchen.“
Aus Sicht des BITKOM sind die mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten für Startups eines der größten Hemmnisse für eine stärkere Gründungsdynamik in Deutschland. Besonders Wagniskapital (Venture Capital), das vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebs und in der ersten Zeit nach der Gründung eingesetzt wird, ist knapp. Im Jahr 2011sind nach Angaben des BVK in der Informations- und Kommunikationstechnologie 256 Unternehmen mit Venture Capital in Höhe von 245 Millionen Euro finanziert worden. Das entspricht einem Anstieg von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In den USA sind 2011 in diesem Segment umgerechnet 12,4 Milliarden Euro in fast 2.000 Unternehmen geflossen. Auch europäische Länder wie Großbritannien, Frankreich oder Schweden sind, gemessen am BIP-Anteil der Venture-Capital-Investitionen, besser ausgestattet als Deutschland. Wesentlicher Grund ist hierzulande die Zurückhaltung institutioneller Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen oder Stiftungen bei Investitionen in Venture-Capital-Fonds. „Seit einigen Jahren investieren vor allem Privatleute aus dem Internetumfeld und internationale VC-Fonds in die erstarkende deutsche Startup-Szene“, sagte Kempf. „Die geplanten Steuerbelastungen sind dazu geeignet, diesem positiven Trend ein schnelles Ende zu bereiten.“
Eine Stellungnahme des BITKOM zum Vorhaben des Bundesrats ist im Internet abrufbar unter: http://www.bitkom.org/de/themen/54830_73506.aspx.
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH hatte gefordert, die Besteuerung von Erträgen aus Streubesitzbeteiligungen in Deutschland zu vereinheitlichen. Bisher gilt die Steuerbefreiung nur für deutsche Investoren, was ausländische Kapitalgeber benachteiligt. Steuersystematisch ist die Befreiung notwendig, um eine Mehrfachbesteuerung derselben Erträge im Inland zu vermeiden. „Die Abschaffung der Steuerbefreiung für deutsche Investoren ist der falsche Weg zu einer Harmonisierung des Steuerrechts“, sagte Kempf. Stattdessen schlägt der BITKOM vor, ausländische Investoren ebenfalls von der Steuer zu befreien. „Das führt zwar kurzfristig zu geringeren Steuereinnahmen für den Staat, könnte aber für einen kräftigen Impuls bei der Finanzierung junger Unternehmen mit Beteiligungskapital sorgen“, sagte Kempf. „Unter dem Strich gewinnen wir Arbeitsplätze und schaffen Wachstum in wichtigen Zukunftsbranchen.“
Aus Sicht des BITKOM sind die mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten für Startups eines der größten Hemmnisse für eine stärkere Gründungsdynamik in Deutschland. Besonders Wagniskapital (Venture Capital), das vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebs und in der ersten Zeit nach der Gründung eingesetzt wird, ist knapp. Im Jahr 2011sind nach Angaben des BVK in der Informations- und Kommunikationstechnologie 256 Unternehmen mit Venture Capital in Höhe von 245 Millionen Euro finanziert worden. Das entspricht einem Anstieg von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In den USA sind 2011 in diesem Segment umgerechnet 12,4 Milliarden Euro in fast 2.000 Unternehmen geflossen. Auch europäische Länder wie Großbritannien, Frankreich oder Schweden sind, gemessen am BIP-Anteil der Venture-Capital-Investitionen, besser ausgestattet als Deutschland. Wesentlicher Grund ist hierzulande die Zurückhaltung institutioneller Investoren wie Versicherungen, Pensionskassen oder Stiftungen bei Investitionen in Venture-Capital-Fonds. „Seit einigen Jahren investieren vor allem Privatleute aus dem Internetumfeld und internationale VC-Fonds in die erstarkende deutsche Startup-Szene“, sagte Kempf. „Die geplanten Steuerbelastungen sind dazu geeignet, diesem positiven Trend ein schnelles Ende zu bereiten.“
Eine Stellungnahme des BITKOM zum Vorhaben des Bundesrats ist im Internet abrufbar unter: http://www.bitkom.org/de/themen/54830_73506.aspx.