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DVTM begrüßt Karlsruher TKG-Entscheidung

Verband lobt Engagement pro Daten- und Grundrechtschutz.
Das Karlsruher Verfassungsgericht sieht laut eines aktuellen Urteils den Schutz der Verbraucher im Internet derzeit als nicht ausreichend gewährleistet und fordert den Gesetzgeber auf, Teile des bisherigen Telekommunikationsgesetzes nachzubessern. "Bisher ist es beispielsweise gängige Praxis, den Verbraucher anhand der IP-Adresse zu identifizieren", erklärt Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM (www.dvtm.net). "Wir begrüßen sehr, dass das Gericht hier eine Vernachlässigung des Grundrechtschutzes erkannt hat und Teile des TKG sogar als verfassungswidrig bezeichnet."

Zilles ist überzeugt, dass mit dem Urteil der Karlsruher Richter im Sektor Datenschutz eine Verbesserung auf breiter Basis erreicht werden kann. "Die von den Verfassungsrichtern geforderte Überarbeitung des Gesetzes gibt dem Gesetzgeber die Möglichkeit, nochmals grundsätzlich in die Thematik einzusteigen. Das heißt auch, dass so einer europaweit einheitlichen Datenschutzregelung der Boden bereitet werden kann." Für den Verband ist diese einheitliche Regelung unabdingbar. "Verbraucherschutz in Europa kennt keine Grenzen. Um einen funktionierenden Markt für Telekommunikation und Medien gewährleisten zu können, der außerdem dem Datenschutz genüge tut, brauchen wir einfach eine Gesetzesvorlage, die die Grundrechte der Bürger schützt. Und das im gesamten europäischen Markt."

Das Verfassungsgericht setzte für die Überarbeitung der beanstandeten telekommunikationsrechtlichen Vorschriften eine Frist bis Juni 2013.