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DJV begrüßt Freispruch

Amtsgericht spricht 2 Journalisten vom Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes frei.
Der Deutsche Journalisten-Verband das Urteil des Amtsgerichts Eschweiler vom heutigen Donnerstag, nach dem die beiden niederländischen Journalisten Jelle Visser und Jan Ponsen freigesprochen wurden, als zwiespältig bezeichnet. Das Gericht hatte die beiden Journalisten mit der Begründung des Verbotsirrtums vom Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes freigesprochen.

Gegen sie hatte der inzwischen inhaftierte NS-Kriegsverbrecher Heinrich Boere Anzeige erstattet. Ponsen und Visser hatten Boere 2010 in einem Altenheim bei Aachen mit versteckter Kamera für das Magazin Een Vandaag gefilmt. Boere sitzt jetzt eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes an drei Niederländern im Jahr 1944 ab. Der Kriegsverbrecher war Angehöriger der Waffen-SS.

„Der Freispruch für die beiden Journalisten ist notwendig gewesen“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Im Fall von NS-Greueltaten zählt die Aufklärung mehr als die Privatsphäre der Täter.“ Es wäre wünschenswert gewesen, so Konken, wenn das Gericht sein Urteil darauf gestützt hätte.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de