Unionsvorschlag schafft steuerliche Anreize für Mitarbeiterbeteiligungen
Göttingen, 11.07.2007 – Laut dem Anfang Juli vorgestelltem Konzept der CDU/CSU zum Thema Mitarbeiterbeteiligungen, sollen Arbeitnehmer sich künftig mit bis zu 1.000 Euro jährlich steuer- und teilweise sozialabgabenfrei an ihrer Firma beteiligen können.
Die Steuerbegünstigung betrifft Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 47.700 Euro (Versicherungspflichtgrenze der Krankenkassen). Auch Teile des Bruttolohnes sollen wahlweise in eine Mitarbeiterbeteiligung umgewandelt werden können. Der Lohnanteil unterliegt dann zwar der Sozialversicherungspflicht, eine Besteuerung greift jedoch erst bei Veräußerung der Beteiligung. Im Gegensatz zum SPD-Vorschlag eines „Deutschlandsfonds“, sieht das Unionskonzept eine gesetzliche Insolvenzsicherung nicht vor.
Entsprechende Regelungen könnten, eine Einigung der Koalitionsparteien vorausgesetzt, bereits 2009 in Kraft treten.
Neue Wachstumschancen für Unternehmen
Für Unternehmen bietet die Mitarbeiterbeteiligung neben einer Motivationssteigerung der Beschäftigten sowie einer stärkeren Bindung von Fachkräften weitere positive Effekte. So können zum einen Personalkosten durch eine Kombination der Gewinnbeteiligung mit entsprechend niedrigeren Fixgehältern flexibler gestaltet werden, zum anderen stellt die Beteiligung von Beschäftigten auch einen Weg der Kapitalbeschaffung dar, der weiteres Wachstum und neue Investitionen möglich macht.
Modelle der Mitarbeiterbeteiligung
„Die Ausgestaltung der jeweiligen Mitarbeiterbeteiligung sollte sich an der Rechtsform des Unternehmens und dem Maß an Mitspracherecht orientieren, das der Unternehmer seinen Mitarbeitern einräumen möchte“, empfiehlt Wirtschaftsanwalt Dr. Gündel von Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen in Göttingen. Was im Einzelfall empfehlenswert ist hängt nicht nur von der Rechtsform des Unternehmens, sondern auch von der Mitarbeiterstruktur, Bilanzstruktur und den langfristigen Unternehmenszielen ab. Wichtig ist: Jedes Unternehmen, gleich welche Rechtsform und Größe, kann staatlich geförderte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme anbieten. „Hieran wird sich auch nach Einigung der großen Koalition auf ein bestimmtes Modell nichts ändern“, so Gündel.
„Neben einer Eigenkapitalbeteiligung durch Belegschaftsaktien, Aktienoptionen oder GmbH-Anteilen ist etwa eine Fremdkapitalbeteiligung durch Mitarbeiterdarlehen möglich. Eine Mischform von Eigenkapital- und Fremdkapitalbeteiligung liegt bei Genussrechten bzw. Genussscheinen und der stillen Beteiligung vor“, so der Finanzierungsexperte.
Erfolg mit Genussrechtsbeteiligung von Mitarbeitern
Positive Erfahrungen mit der Beteiligung von Mitarbeitern hat Andreas Lohrberg, Mitgründer und Personalvorstand des Finanzdienstleisters fin@nzoptimierung.de Discountbroker AG gemacht. Das 2000 gegründete Northeimer Unternehmen bietet seinen 17 Beschäftigten eine Kapitalbeteiligung in Form von Genussrechten an. „Durch die Beteiligung unserer Mitarbeiter konnten wir unsere Eigenkapitalbasis nachhaltig stärken und ziehen heute mehr denn je an einem Strang“, berichtet Lohrberg.
Die Steuerbegünstigung betrifft Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 47.700 Euro (Versicherungspflichtgrenze der Krankenkassen). Auch Teile des Bruttolohnes sollen wahlweise in eine Mitarbeiterbeteiligung umgewandelt werden können. Der Lohnanteil unterliegt dann zwar der Sozialversicherungspflicht, eine Besteuerung greift jedoch erst bei Veräußerung der Beteiligung. Im Gegensatz zum SPD-Vorschlag eines „Deutschlandsfonds“, sieht das Unionskonzept eine gesetzliche Insolvenzsicherung nicht vor.
Entsprechende Regelungen könnten, eine Einigung der Koalitionsparteien vorausgesetzt, bereits 2009 in Kraft treten.
Neue Wachstumschancen für Unternehmen
Für Unternehmen bietet die Mitarbeiterbeteiligung neben einer Motivationssteigerung der Beschäftigten sowie einer stärkeren Bindung von Fachkräften weitere positive Effekte. So können zum einen Personalkosten durch eine Kombination der Gewinnbeteiligung mit entsprechend niedrigeren Fixgehältern flexibler gestaltet werden, zum anderen stellt die Beteiligung von Beschäftigten auch einen Weg der Kapitalbeschaffung dar, der weiteres Wachstum und neue Investitionen möglich macht.
Modelle der Mitarbeiterbeteiligung
„Die Ausgestaltung der jeweiligen Mitarbeiterbeteiligung sollte sich an der Rechtsform des Unternehmens und dem Maß an Mitspracherecht orientieren, das der Unternehmer seinen Mitarbeitern einräumen möchte“, empfiehlt Wirtschaftsanwalt Dr. Gündel von Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen in Göttingen. Was im Einzelfall empfehlenswert ist hängt nicht nur von der Rechtsform des Unternehmens, sondern auch von der Mitarbeiterstruktur, Bilanzstruktur und den langfristigen Unternehmenszielen ab. Wichtig ist: Jedes Unternehmen, gleich welche Rechtsform und Größe, kann staatlich geförderte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme anbieten. „Hieran wird sich auch nach Einigung der großen Koalition auf ein bestimmtes Modell nichts ändern“, so Gündel.
„Neben einer Eigenkapitalbeteiligung durch Belegschaftsaktien, Aktienoptionen oder GmbH-Anteilen ist etwa eine Fremdkapitalbeteiligung durch Mitarbeiterdarlehen möglich. Eine Mischform von Eigenkapital- und Fremdkapitalbeteiligung liegt bei Genussrechten bzw. Genussscheinen und der stillen Beteiligung vor“, so der Finanzierungsexperte.
Erfolg mit Genussrechtsbeteiligung von Mitarbeitern
Positive Erfahrungen mit der Beteiligung von Mitarbeitern hat Andreas Lohrberg, Mitgründer und Personalvorstand des Finanzdienstleisters fin@nzoptimierung.de Discountbroker AG gemacht. Das 2000 gegründete Northeimer Unternehmen bietet seinen 17 Beschäftigten eine Kapitalbeteiligung in Form von Genussrechten an. „Durch die Beteiligung unserer Mitarbeiter konnten wir unsere Eigenkapitalbasis nachhaltig stärken und ziehen heute mehr denn je an einem Strang“, berichtet Lohrberg.