Trinkgeld-Knigge
Laut § 107 Abs. 3 der Gewerbeordnung von 2005 heißt es zum Trinkgeld: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt." In welchem Rahmen sich dieser Betrag allerdings bewegt, ist in der Verordnung freilich nicht geregelt. Solch ein Mittel hat sich vielmehr im Laufe der Zeit und im gesellschaftlichen Konsens gefestigt.
So gilt in Deutschland als Faustregel zum Trinkgeld: Man sollte, muss aber nicht. Denn bei uns sind die Bediengelder im Preis mit einkalkuliert. Einigkeit besteht aber darüber, dass es für gute Leistung auch ein gutes Trinkgeld geben sollte.
Wie viel lässt sich pauschal schwer sagen, da dies von unterschiedlichen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel dem jeweiligen Umfeld.
Im Restaurant
Gut beraten sind Sie alle Mal, wenn Sie sich bei der Höhe des Trinkgeldes in Deutschland an der 5- bis 10 Prozent-Regel orientieren; jeweils bezogen auf die Rechnungshöhe. Bei hohen Summen von mehreren hundert Euro läge das Trinkgeld dann so etwa bei fünf Prozent. Aber natürlich spricht auch nichts dagegen grundsätzlich mehr zu geben, wenn Sie besonders zufrieden waren. Ein Lob beim Verlassen des Restaurants erhöht freilich den Wert einer solchen Anerkennung zusätzlich.
Wenn Sie hingegen mit dem Essen oder dem Service nicht zufrieden waren, können und sollten Sie, ganz ohne Gefahr zu laufen einen Fauxpas zu begehen, auf ein Trinkgeld verzichten. Am besten bringen Sie zusätzlich Ihre Kritikpunkte sachlich und konstruktiv vor. Sie sind dem Restaurant gegenüber aber natürlich keine Rechenschaft schuldig. Begleichen Sie Ihre Rechnung nicht in bar, sondern mit Karte, sollten Sie das Trinkgeld dem Servicemitarbeiter separat zukommen lassen.
In Hotels der gehobenen Klasse
In guten Häusern kann man sich an Folgendem orientieren: Für den Zimmerservice halten Sie 2 bis 5 Euro pro Lieferung bereit. Bei der An- und Abreise sind 2 Euro Trinkgeld pro Gepäckstück üblich. Und organisiert Ihnen der Hotel-Concierge Karten für die ausverkaufte Opernaufführung, sollte dies Ihnen schon 10 Euro extra wert sein.
An der Garderobe
Hier ist abermals Ihr Empfinden gefragt. Werden Sie zuvorkommend und mit einem Lächeln bedient, so freut sich die Garderobiere über eine kleine Aufmerksamkeit. 50 Cent sind hier sicherlich angebracht. Je nach Veranstaltungsort und bei mehreren Kleidungsstücken können es dann durchaus auch ein, zwei Euro sein. Schmeißt man Ihnen jedoch wortlos den zusammengeknüllten Mantel über den Tresen, sollten Sie von einer solchen pekuniären Anerkennung absehen.
Im Taxi
Bei Taxifahrten sind im Allgemeinen rund 10% der Summe üblich. Wobei hier insbesondere die jeweilige Situation berücksichtigt werden sollte. Fahren Sie mit der Taxe eine stattliche Tour oder geht es zusammen nur auf Kurzstrecke? Ist Ihnen der Fahrer beim Gepäck behilflich oder hat er trotz Ihres Hüstelns genüsslich seine Zigarette zu Ende geraucht, obwohl Sie in einem gekennzeichneten Nichtraucher-Taxi sitzen? Auch hier gilt also: Trinkgeld ist in Deutschland eine freiwillige Leistung. Man muss es nicht geben, wenn man mit der erbrachten Dienstleistung nicht zufrieden ist.
Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.knigge.de
So gilt in Deutschland als Faustregel zum Trinkgeld: Man sollte, muss aber nicht. Denn bei uns sind die Bediengelder im Preis mit einkalkuliert. Einigkeit besteht aber darüber, dass es für gute Leistung auch ein gutes Trinkgeld geben sollte.
Wie viel lässt sich pauschal schwer sagen, da dies von unterschiedlichen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel dem jeweiligen Umfeld.
Im Restaurant
Gut beraten sind Sie alle Mal, wenn Sie sich bei der Höhe des Trinkgeldes in Deutschland an der 5- bis 10 Prozent-Regel orientieren; jeweils bezogen auf die Rechnungshöhe. Bei hohen Summen von mehreren hundert Euro läge das Trinkgeld dann so etwa bei fünf Prozent. Aber natürlich spricht auch nichts dagegen grundsätzlich mehr zu geben, wenn Sie besonders zufrieden waren. Ein Lob beim Verlassen des Restaurants erhöht freilich den Wert einer solchen Anerkennung zusätzlich.
Wenn Sie hingegen mit dem Essen oder dem Service nicht zufrieden waren, können und sollten Sie, ganz ohne Gefahr zu laufen einen Fauxpas zu begehen, auf ein Trinkgeld verzichten. Am besten bringen Sie zusätzlich Ihre Kritikpunkte sachlich und konstruktiv vor. Sie sind dem Restaurant gegenüber aber natürlich keine Rechenschaft schuldig. Begleichen Sie Ihre Rechnung nicht in bar, sondern mit Karte, sollten Sie das Trinkgeld dem Servicemitarbeiter separat zukommen lassen.
In Hotels der gehobenen Klasse
In guten Häusern kann man sich an Folgendem orientieren: Für den Zimmerservice halten Sie 2 bis 5 Euro pro Lieferung bereit. Bei der An- und Abreise sind 2 Euro Trinkgeld pro Gepäckstück üblich. Und organisiert Ihnen der Hotel-Concierge Karten für die ausverkaufte Opernaufführung, sollte dies Ihnen schon 10 Euro extra wert sein.
An der Garderobe
Hier ist abermals Ihr Empfinden gefragt. Werden Sie zuvorkommend und mit einem Lächeln bedient, so freut sich die Garderobiere über eine kleine Aufmerksamkeit. 50 Cent sind hier sicherlich angebracht. Je nach Veranstaltungsort und bei mehreren Kleidungsstücken können es dann durchaus auch ein, zwei Euro sein. Schmeißt man Ihnen jedoch wortlos den zusammengeknüllten Mantel über den Tresen, sollten Sie von einer solchen pekuniären Anerkennung absehen.
Im Taxi
Bei Taxifahrten sind im Allgemeinen rund 10% der Summe üblich. Wobei hier insbesondere die jeweilige Situation berücksichtigt werden sollte. Fahren Sie mit der Taxe eine stattliche Tour oder geht es zusammen nur auf Kurzstrecke? Ist Ihnen der Fahrer beim Gepäck behilflich oder hat er trotz Ihres Hüstelns genüsslich seine Zigarette zu Ende geraucht, obwohl Sie in einem gekennzeichneten Nichtraucher-Taxi sitzen? Auch hier gilt also: Trinkgeld ist in Deutschland eine freiwillige Leistung. Man muss es nicht geben, wenn man mit der erbrachten Dienstleistung nicht zufrieden ist.
Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.knigge.de