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Gewinnspiele und Werbeeinverständnis – Was ist zu beachten?

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Georg Schröder, München
promio.net GmbH | 12.06.2008
E-Mail Adressen für Marketingzwecke zu erheben erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Im Internet wird man von Gewinnspielen mit schillernden Hauptgewinnen überhäuft. Doch was ist zu beachten, wenn man gleichzeitig das Werbeeinverständnis der Teilnehmer haben möchte? Rechtsanwalt Dr. Georg Schröder von der Heussen Rechtsanwaltgesellschaft in München (georg.schroeder @ heussen-law.de) gibt Antworten.

Das ausführliche Interview finden Sie hier:
http://promio.net/red.php?r=$r&lid=24706&ln=1


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