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Ein sträflich vernachlässigtes Kommunikationsmittel: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es reicht nicht, die AGB nur nach juristischen Gesichtspunkten rund zu feilen.
Was nützt es, wenn Sie damit Ihre Kunden vergraulen?
Klaas Kramer | 25.05.2009
Kleingedrucktes ist nicht gut für die Augen. Kleingedrucktes erweckt oft den Anschein, als wünschte der Herausgeber, dass es niemand liest.
Eine Reihe von Firmen machen den Fehler, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich juristisch nach allen Seiten rund zu feilen. Sie lassen völlig außer Acht, welche Haltung sie damit zum Ausdruck bringen: "Meinen Kunden sind potenzielle Gegner vor Gericht." oder "Ich muss ich mich nach allen Seiten absichern, denn meine Geschäftspartner suchen nur nach Möglichkeiten, mich zu verklagen."
Fragen Sie sich, ob das wirklich Ihre unternehmerische Grundhaltung ist!

AGBs sind keine Pflichtübung für den Anwalt sondern ein zentrales Ausdrucksmittel des Unternehmens. Sie werden häufiger und genauer gelesen als sämtliche Imagetexte auf Homepages und in Broschüren.
Warum nehmen sich viele Unternehmen die Chance, ihre vielbeschworenen konstruktiven Werte auch in ihren Verträgen zum Ausdruck zu bringen?
Können sich die Damen und Herren der Abteilungen Kommunikation oder Öffentlichkeitsarbeit gegenüber dem Haussyndikus nicht durchsetzen?

Es ist dringend zu empfehlen, dass sich Vertragsjuristen und Kommunikationsprofis gemeinsam an die AGBs setzen.
Gute Anwälte bestätigen: es ist möglich, eine Sprache im Vertragswerk zu finden, die klare Regeln aufzeigt, Eventualitäten berücksichtigt und gleichsam eine faire und kooperative Grundhaltung zum Ausdruck bringt. Vorausgesetzt, ein Unternehmen hat auch diese Haltung.
Andernfalls kommt der Verdacht auf, ein Unternehmen fühlt sich im Gerichtssaal stärker als auf dem Markt.
Unternehmen mit einer integren aufrichtigen Haltung verfassen ihre Geschäftsbedingungen so, dass sie sich weder gegenüber ihren Geschäftspartnern übervorteilen noch Geschäftspartner vergraulen.

Wer ist heute noch so blauäugig und hofft, dass Geschäftsbedingungen ungelesen unterschrieben werden? Überflogen werden sie mindestens. Dabei fallen eine überzogene Einseitigkeit bei den Rechten und Pflichten genauso schnell ins Auge wie ein Übermaß an Absicherungsklauseln.
Auch die Tricks, zum Ausgleich besonders viele Zugeständnisse bei Belanglosigkeiten zu machen oder Selbstverständliches wie den Datenschutz ausgedehnt hervorzuheben, schüren eher noch das Misstrauen.

Zugeständnisse bei Einwänden und Nachbesserungen an Vertragsvorlagen sind das schlechteste Mittel der Wahl: Was signalisieren Sie damit? "Ich probier's halt, meine Kunden zu verarschen. Wenn's nicht klappt, dann hab ich diesmal Pech gehabt. Ich find schon wieder 'nen Doofen."

Wie in jedem anderen Kommunikationsmittel fragen Sie sich zuerst, welche Botschaft Sie übermitteln wollen. Dann erst werden Buchstaben auf der weißen Fläche verteilt.
Img of Klaas Kramer

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