Wieso Sie keine Mail-Adressen kaufen sollten
Gerade am Anfang stellen sich viele Newsletter-Versender die Frage, wie sie ihre Empfängerliste schnell und effizient ausbauen können. Auf der Suche nach Antworten stößt man schnell auf verlockende Onlineangebote: Millionen von Firmenadressen auf einen Schlag! Und das zu fairen Preisen – ein Traum! Doch der Schein trügt: Dieser Artikel zeigt, warum Sie für Ihren Newsletter lieber die Finger von gekauften E-Mail-Listen lassen sollten.
1. Newsletterversand an gekaufte E-Mail-Listen ist rechtswidrig
Tatsächlich ist der Kauf von Adressdaten an sich in Deutschland nicht verboten. Auch nach Inkrafttreten der DSGVO ist es grundsätzlich weiterhin legal, online E-Mail-Adressen von Drittanbietern zu kaufen. Jedoch sind die Möglichkeiten, wie man die erworbenen E-Mail-Listen danach zu eigenen Zwecken nutzen darf, sehr begrenzt.
Das liegt daran, dass Werbe-E-Mails laut DSGVO nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Empfänger versendet werden dürfen. Das heißt, Ihre Empfänger müssen nachweislich ihr Einverständnis zum Erhalt des Newsletters gegeben haben. Normalerweise wird beim Newsletterversand dazu das Double Opt-in Verfahren angewandt.
Das Problem bei gekauften E-Mail-Adressen ist daher zum einen, dass Sie sich nicht sicher sein können, dass die Inhaber ihre Zustimmung jemals erteilt haben. Zum anderen kann bzw. darf die Zustimmung der Empfänger – auch wenn sie tatsächlich erfolgt ist – nicht vom Anbieter zusammen mit den Adressen weiterverkauft werden. Das erteilte Einverständnis der Adressinhaber ist immer an die Firma gebunden, die die Erlaubnis eingeholt hat. Und das sind im Fall eines Adressenkaufs nicht Sie als anschließender Versender des Newsletters.
Das heißt: Trotz der Vielzahl an Angeboten, die etwas anderes behaupten, ist es grundsätzlich rechtswidrig, von Drittanbietern „E-Mail-Adressen mit Permission” zu erwerben und diese für den eigenen Newsletterversand zu nutzen. Für einen rechtskonformen Versand sollten Sie also auf andere Wege, Ihre Empfängerliste zu erweitern, ausweichen. Es macht auch keinen Unterschied, ob es sich um Firmenadressen (B2B) oder E-Mail-Adressen von Privatpersonen (B2C) handelt.
2. Negative Auswirkungen auf die Zustellbarkeit
Der Newsletter-Versand an gekaufte E-Mail-Adressen ist nicht nur rechtswidrig, sondern wirkt sich auch negativ auf die Zustellrate Ihrer Mailings aus.
Das liegt zum einen daran, dass sich in gekauften Listen häufig E-Mail-Adressen befinden, die schon seit langer Zeit nicht mehr aktiv sind. Zum Beispiel werden regelmäßige Jobwechsel, die inzwischen fast zur Normalität geworden sind, in käuflich erworbenen Adresslisten oft nicht berücksichtigt. Da solche Listen zahlreiche Käufer haben, kann es auch sein, dass die Inhaber der verkauften Adressen längst zu einer neuen Adresse gewechselt haben, nachdem sie zu viele unerwünschte Mails erhalten haben.
Beides hat zur Folge, dass Ihr Newsletter durch das Anschreiben der inaktiven Adressen viele Bounces, also fehlerhafte Zustellungen, auslöst. Gleichzeitig nutzen viele E-Mail-Clients diese dauerhaft inaktiven E-Mail-Adressen als Spam-Fallen: Wird eine E-Mail-Adresse, die über einen langen Zeitraum nicht mehr genutzt wird, trotzdem von einem neuen Versender angeschrieben, stuft der Spamfilter des Providers den Absender fortan automatisch als Spam-Versender ein.
Zum anderen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Vielzahl an Empfängern Ihren Newsletter als Spam markieren, da sie sich ja nicht dafür angemeldet haben und er trotzdem unerwünscht in ihrem E-Mail-Postfach gelandet ist.
Eine hohe Anzahl an Fehlzustellungen sowie Spam-Markierungen sind eine explosive Mischung für die allgemeine Zustellbarkeit Ihres Newsletters: Die Spamfilter der E-Mail-Programme Ihrer Empfänger schlagen bei Ihrer Absenderadresse auch in Zukunft an und markieren Ihre Mailings als „unerwünscht” oder unterbinden die Zustellung komplett. Dabei spielt es keine Rolle, ob nur ein Teil der Empfängeradressen gekauft ist – Ihr guter Ruf als seriöser Versender ist nun Geschichte.
Achten Sie bei Ihren Empfängerlisten deshalb lieber auf Qualität statt Quantität und versenden so Newsletter, die auch tatsächlich bei Ihren Abonnenten ankommen.
3. Versandsperre bei Newsletter-Tools
Wie die meisten Newsletter-Programme unterstützt auch rapidmail keinen rechtswidrigen Newsletterversand an gekaufte Empfängeradressen. Wie in unseren AGB festgehalten, dürfen Versender ihre Newsletter nur an E-Mail-Adressen schicken, deren Inhaber dem Erhalt ausdrücklich zugestimmt haben.
Halten Sie sich als Newsletter-Versender nicht an diese Richtlinien, kann das nach Prüfung des jeweiligen Falles dazu führen, dass Ihr Konto vorübergehend blockiert oder dauerhaft gesperrt wird. Neben der Tatsache, dass wir natürlich keine Rechtsverstöße unterstützen möchten, gehen wir auch so vor, um unsere eigenen IP-Adressen zu schützen, über die wir auch weiterhin die Newsletter unserer Kunden sicher versenden möchten.
Kurzum, wenn Sie nach dem Kauf von E-Mail-Listen zwar eine umfangreiche Empfängerliste vorweisen können, diese aber mit keiner Newsletter-Software mehr anschreiben dürfen, hat sich der Kauf doch nicht wirklich gelohnt.
4. Gekaufte Empfänger sind keine Interessenten
Natürlich klingt es erst mal verlockend, dass der eigene Newsletter dank gekaufter E-Mail-Adressen plötzlich tausende Empfänger mehr erreicht. Was Sie als Versender dabei nicht vergessen sollten: Bei den Inhabern der Mailadressen handelt es sich nicht um Interessenten! Denn würden sie sich für Ihr Produkt oder Ihren Service interessieren, wären sie bestimmt schon längst von alleine auf Ihre Website gestoßen und hätten sich für den Newsletter angemeldet.
Natürlich ist es durchaus möglich, dass einzelne Inhaber der gekauften Adressen über den Newsletter erst auf Ihre Firma aufmerksam und zu Kunden werden. Damit es tatsächlich dazu kommt, müssten aber erst einmal zahlreiche Hürden gemeistert werden:
1. Die E-Mail-Adresse muss noch aktiv sein
2. Der Newsletter muss vom Spam-Filter durchgelassen werden, um an das E-Mail-Postfach des Empfängers zugestellt zu werden
3. Die E-Mail muss unter den zahlreichen E-Mails, die der Empfänger pro Tag erhält, auffallen und nicht ungelesen direkt in den Papierkorb verschoben werden
4. Der Empfänger darf die unverlangte Nachricht nicht ungeöffnet als Spam markieren
5. Der Absendername und die Betreffzeile müssen das Interesse des Empfängers wecken
6. Der Inhalt des Newsletters muss zufällig auch mit den Interessen des Empfängers übereinstimmen
Die Wahrscheinlichkeit, dass all diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist bei einem Newsletterversand an gekaufte E-Mail-Adressen sehr gering. Wir wagen es zu behaupten, dass der Nutzen durch den Adressenkauf sehr viel geringer ist als der Aufwand, den Sie anschließend haben, um Ihre schlechte Absenderreputation nach Spam-Markierungen, Bounces und Abmahnungen wieder loszuwerden.
Vor allem, wenn Sie bei Ihrer Newsletter-Software je nach Anzahl der angeschriebenen Empfänger bezahlen, lohnt sich die Investition in gekaufte Adresslisten erst recht nicht. Es sei denn, Sie möchten für die E-Mail-Adressen UND zusätzlich für den Versand an diese Adressen zahlen. Für ein Ergebnis, das sehr viel mehr schlecht als recht ist.
Investieren Sie Ihr Geld lieber in andere Mittel, mit denen Sie Nutzer, die sich bereits auf Ihrer Website umschauen, zu Newsletter-Abonnenten machen. Veranstalten Sie auf Ihrer Website zum Beispiel ein kostenloses Gewinnspiel, für das man sich für den Newsletter anmelden muss, um teilzunehmen. Oder bieten Sie jedem Newsletter-Anmelder 10% Rabatt auf die nächste Bestellung.
Seien Sie lieber hier kreativ, um Interessenten von Ihrem Newsletter zu überzeugen, anstatt wahllos irgendwelche E-Mail-Adressen anzuschreiben.
5. Imageschaden für die Versandfirma
Auf lange Sicht schadet der Kauf von E-Mail-Adressen außerdem dem Image Ihrer Firma bzw. Marke. Sie kennen das bestimmt von sich selbst: Die vielen Spam-Mails, die – warum auch immer – unverlangt im eigenen Posteingang landen, nerven. Nach einiger Zeit hat man es satt, die E-Mails immer manuell in den Papierkorb zu verschieben und markiert alle unerwünschten Nachrichten als Spam. Was bleibt ist die Erinnerung an die nervigen E-Mails der Firma xyz.
Anstatt über den Adresskauf Neukunden zu gewinnen ist die Wahrscheinlichkeit also viel höher, dass die Inhaber dieser Adressen Ihre Firma fortan mit den lästigen und für sie unseriös wirkenden Spam-Mails in Verbindung bringen. Ob Sie die Betroffenen dann je noch mal davon überzeugen können, Ihnen und Ihren Produkten bzw. Dienstleistungen vertrauen zu können, ist fragwürdig.
Davon abgesehen kann Ihr Ruf als Spam-Versender unter den Inhabern der gekauften Adressen langfristig weitere Kreise ziehen, als Sie am Anfang vielleicht vermuten. Sie sollten hier die sogenannte Mundpropaganda nicht unterschätzen: Kommen Ihre Firma oder Ihre Produkte im Familien- oder Bekanntenkreis zur Sprache, werden sich die zugekauften Empfänger Ihrer Newsletter sicherlich nicht scheuen, von ihren negativen Erfahrungen zu berichten.
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Artikel zuerst veröffentlicht auf: rapidmail.de - 5 Gründe gegen den Kauf von E-Mail-Adressen