Rechtslage im E-Mail-Marketing ändert sich
Am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Diese Verordnung soll die seit 1995 geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ersetzen. Bis 2001 dauerte in Deutschland deren Umsetzung im Bundesdatenschutzgesetz. Diesmal geht alles schneller: Die Verordnung gilt automatisch in allen Mitgliedsstaaten und muss nicht erst in nationale Gesetze umgesetzt werden. Wichtigste Änderung: Wer die Regeln missachtet, riskiert Bußgelder, die im schlimmsten Fall in die Millionen gehen können. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung wird sich ab Mai 2018 vieles ändern. Unter anderem gilt dann die Zweckgebundenheit beim Sammeln von Daten EU-weit. Auch muss sehr viel mehr als bisher dokumentiert werden, mit welchen Daten wie umgegangen wird. Um über die Auswirkungen der neuen Verordnung zu informieren und das eigene E-Mail-Marketing rechtssicher zu gestalten, wird Absolit am 27.10.2016 ein Seminar „Rechtssicheres E-Mail-Marketing“ anbieten. Das Seminar wird von Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt geleitet, der als Vorstand des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten (BvD) sehr nah an der Quelle sitzt. Unternehmen, die bisher schon Angst vor E-Mail-Marketing hatten, werden jetzt noch mehr verschreckt. Die vielen jedoch, die schon seit Jahrzehnten professionell erfolgreiches E-Mail-Marketing betreiben, werden gestärkt. Die in Deutschland ohnehin schon strenge Rechtslage bleibt grundsätzlich erhalten. Anders als bei postalischen Direktmailings ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung verboten und kann zur Abmahnung führen. Sie sollten vor dem Versand von E-Mail-Werbung das Einverständnis des Empfängers einholen. Ansonsten riskieren Sie, als Spammer angesehen zu werden. Spam ist unangeforderte E-Mail-Werbung. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von richterlichen Entscheidungen, die sich mit dem Thema E-Mail und rechtssichere Einwilligung beschäftigen. Diese sind dokumentiert im Absolit-Blog zur Rechtslage Fachartikel „60 Urteile rund um E-Mail-Marketing „