Immer mehr Unternehmen setzen inzwischen E-Mail-Marketing für die Kundenkommunikation ein. Daher ist es notwendig, hier konkrete und vor allem praxisnahe Handlungsanweisungen zu geben. Die vorliegende Richtlinie gibt Unternehmen eine Antwort auf die häufigsten rechtlichen Fragen. Zu jeder Frage gibt es drei Bereiche:
1. Den zugrundeliegenden Gesetzestext
2. Eine Erläuterung der Fragestellung und Vorschläge zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
3. Praxisbeispiele
Die aus Unternehmenssicht derzeit vordringlichsten
Fragen sind:
- Liegt die Einwilligung der Empfänger vor?
- Kann die Einwilligung nachgewiesen werden?
- Wissen die Empfänger, wozu sie eingewilligt haben?
- Wurden die Empfänger auf die Abbestellmöglichkeit hingewiesen?
- Erhalten die Empfänger eine E-Mail-Bestätigung ihrer Einwilligung?
- Können E-Mails bequem abbestellt werden?
- Wird auf Anfragen und Beschwerden reagiert?
- Ist der Betreff nicht irreführend?
- Ist der Absender klar erkennbar?
- Ist das Impressum vollständig?
Selbstverständlich kann eine solche Richtlinie keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Sie kann jedoch dazu beitragen, dass Unternehmen sich auf sichererem Terrain bewegen, wenn sie im Kontakt mit Interessenten das Medium E-Mail einsetzen. Ebenso sollen sich Verbraucher sicherer fühlen können, wenn Sie bei einem Unternehmen ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Sicher heißt dabei, dass Adressen nicht weitergegeben werden, dass E-Mails nur mit Einwilligung des Adressaten versandt werden und dass es bequem möglich ist, die eigene Adresse jederzeit wieder aus einem Verteiler zu streichen.
Der große Erfolg des Mediums E-Mail beruht
auf Vertrauen. Dazu soll diese Richtlinie beitragen.
1. Den zugrundeliegenden Gesetzestext
2. Eine Erläuterung der Fragestellung und Vorschläge zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
3. Praxisbeispiele
Die aus Unternehmenssicht derzeit vordringlichsten
Fragen sind:
- Liegt die Einwilligung der Empfänger vor?
- Kann die Einwilligung nachgewiesen werden?
- Wissen die Empfänger, wozu sie eingewilligt haben?
- Wurden die Empfänger auf die Abbestellmöglichkeit hingewiesen?
- Erhalten die Empfänger eine E-Mail-Bestätigung ihrer Einwilligung?
- Können E-Mails bequem abbestellt werden?
- Wird auf Anfragen und Beschwerden reagiert?
- Ist der Betreff nicht irreführend?
- Ist der Absender klar erkennbar?
- Ist das Impressum vollständig?
Selbstverständlich kann eine solche Richtlinie keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Sie kann jedoch dazu beitragen, dass Unternehmen sich auf sichererem Terrain bewegen, wenn sie im Kontakt mit Interessenten das Medium E-Mail einsetzen. Ebenso sollen sich Verbraucher sicherer fühlen können, wenn Sie bei einem Unternehmen ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Sicher heißt dabei, dass Adressen nicht weitergegeben werden, dass E-Mails nur mit Einwilligung des Adressaten versandt werden und dass es bequem möglich ist, die eigene Adresse jederzeit wieder aus einem Verteiler zu streichen.
Der große Erfolg des Mediums E-Mail beruht
auf Vertrauen. Dazu soll diese Richtlinie beitragen.