Analyse der E-Mail-Marketing-Aktivitäten von 449 Händlern, Status quo und Best Practices.
Rechtskonformes E-Mail-Marketing stellt für viele Händler scheinbar eine unüberwindbare Hürde dar. Gerade einmal vier von 448 Unternehmen konnten hier die volle Punktzahl erreichen. Ein Viertel brachte es nicht einmal auf die Hälfte der Punkte. Ursache hierfür ist meist das Missachten der Kennzeichnungspflicht. Nur 41 Prozent aller Double-Opt-in-Mails und 42 Prozent aller Willkommensmails enthalten vollständige Impressen. Bei den Newslettern liegt dieser Wert mit 59 Prozent etwas höher.

„Viele Händler befinden sich rechtlich auf sehr dünnem Eis und sind sich der Tragweite der neuen Datenschutz-Grundverordnung anscheinend nicht bewusst“

Selbst elementare Bestandteile der kürzlich in Kraft getretenen DSGVO werden missachtet. 17 Prozent verpflichten nicht zweckgebundene Daten wie Name oder Anrede bei der Newsletter-Registrierung. Ähnlich viele klären den Abonnenten nicht darüber auf, ob und welche personenbezogenen Daten gesammelt werden.

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