Gericht verbietet Jauch-Rabatt
- Gericht verbietet Shop Apotheke die Bewerbung von 10-Euro-Rezeptgutscheinen
- Gutscheine dürfen nicht an den Kauf von Arzneimitteln gekoppelt sein
- Urteil schützt Wettbewerb und fordert faire Bedingungen im Online-Apothekenmarkt
Das Landgericht Frankfurt hat die Werbeaktionen der Shop Apotheke, die 10-Euro-Gutscheine für Rezeptbestellungen beinhalteten, als unzulässig eingestuft, berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung. Die Klage wurde von iA.de eingereicht, einer Plattform des Zukunftspakts Apotheke, die sich für fairen Wettbewerb in der Branche einsetzt. Das Gericht entschied, dass diese Gutscheine den Kauf von Arzneimitteln an den Bonus knüpfen, was den rechtlichen Rahmen für Arzneimittelwerbung überschreitet.
Die Entscheidung wurde von iA.de und Noweda, einem wichtigen Partner des Zukunftspakts, ausdrücklich begrüßt. Sie betonen, dass Medikamente Produkte besonderer Art sind, die mit potenziellen Risiken verbunden sind. Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, sei eine professionelle pharmazeutische Beratung unerlässlich. Gutscheinaktionen könnten dieses Bewusstsein schwächen und die Beratungsfunktion von Apotheken untergraben.
Das Urteil sendet eine klare Botschaft: Im sensiblen Markt für Arzneimittel sind faire Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben entscheidend. Die Shop Apotheke wurde aufgefordert, ihre Werbestrategie entsprechend anzupassen. Ob die Firma dies umsetzt, bleibt abzuwarten, da auf ihrer Webseite weiterhin ähnliche Angebote zu finden sind.