Reaktionen auf OLG München-Urteil zum Double-Opt-In
Zweifelsohne ist das OLG München bei seinem jüngsten Urteil (Az. 29 U 1682/12) zu einem mehr als fragwürdigen Ergebnis gekommen, als es entschied, dass schon die Bestätigungs-E-Mail im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens unzulässig ist, wenn der erforderliche Nachweis über das Vorliegen einer Einwilligung nicht erbracht werden kann. Die richterliche Entscheidung entspräche nicht den Gepflogenheiten der digitalen Kommunikation unserer Zeit, meint zum Beispiel Michael Neuber, Justiziar des BVDW. Die Tragweite dieses Urteil ist für das E-Mail Marketing schwer abzuschätzen. Droht gar eine Abmahnwelle? Die Branche reagiert unterschiedlich...