print logo

Double-Opt-In-Bestätigungsemail ist Spam!? Das können Sie mit dieser Checkliste vermeiden!

Das OLG-München hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens verschickte Email unerwünschte Werbung, also Spam darstellt.
21.11.12 | Interessanter Artikel bei rechtsanwalt-schwenke.de

Das OLG-München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens verschickte E-Mail unerwünschte Werbung, also Spam darstellt. Dieses Urteil verursacht eine Menge an Aufregung, weil ohne Bestätigungsemails der Versand von Emailwerbung praktisch nicht möglich wäre.

Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Denn so drastisch wie das Urteil klingt, ist es m.E. in Wirklichkeit nicht. Aber nur, wenn Sie die folgenden Hinweise beachten.

Zulässigkeit des Double Opt-Ins:
Email-Werbung ist nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung des Empfängers zulässig. Das Problem ist der Nachweis, ob tatsächlich der Emailinhaber sich zum Beispiel zu einem Newsletter angemeldet hat. Daher wird nach der Anmeldung (1ste Anmeldung = Single Opt-In) eine Bestätigungsemail verschickt. Wer den Link in dieser Email klickt, ist nachweislich der Inhaber der angemeldeten Emailadresse (2te Anmeldung = Double-Opt-In)...