3 Rechtstipps für Online-Shops zum Thema Kundenbewertungen
Darf man Kunden nach dem Kauf eine E-Mail senden mit der Bitte um eine Kundenbewertung?
Ein E-Mail mit dieser Aufforderung fällt unter “Werbung”. Für Werbemails benötigt der Online-Shopbetreiber die ausdrückliche Genehmigung des Kunden. Diese liegt vor, wenn der Kunde beim Bestellvorgang in Werbung bzw. Newsletter/ Informationszusendungen eingewilligt hat – sonst aber nicht! Man darf zwar Werbung für “ähnliche Produkte” versenden – auch ohne diese Einwilligung, aber eben nicht für den Shop selbst. Und die Bitte um Bewertung bezieht sich nun mal auf den Shop – ist also womöglich rechtswidrig. Allerdings ist die Rechtslage nicht ganz geklärt, das LG Coburg hat in seinem Urteil vom 17.02.2012 – Az. 33 S 87/11 die einmalige Bitte um eine Bewertung für legitim erklärt...