Tipps für Internet-Nutzer zur DSGVO-bedingten Mailing-„Flut“
Derzeit erhalten Internet-Nutzer zahlreiche E-Mails mit der Bitte zur Zustimmung der Nutzungsbedingungen. Hintergrund ist die Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai verbindlich in Kraft tritt. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat drei Tipps für Verbraucher zusammengestellt.
Erstens: Nutzer sollten zwei Mal hinschauen. Möchte das Unternehmen nur eine erneute Bestätigung der bestehenden Vereinbarung, oder werden neue Services angeboten beziehungsweise neue Einverständnisse abgefragt? Wenn der Nutzer das Unternehmen kennt und mit den bisherigen Diensten zufrieden war und diese weiterhin nutzen möchte, ist eine Bestätigung der Nutzungsbedingungen in der Regel sinnvoll.
Zweitens: Wer hingegen solche Anfragen von Diensten erhält, die er nicht kennt, sollte unbedingt prüfen, wer das ist, was sie wollen und was für einen Nutzen man davon hat. Denn aufgrund der erhöhten Anzahl solcher Mitteilungen zum jetzigen Zeitpunkt kann es durchaus sein, dass manche Nutzer der Einfachheit halber positiv auf Anfragen reagieren, auf die sie nach kurzer Prüfung anders reagieren würden.
Drittens: Es ist auch nicht auszuschließen, dass man bewusst solche Anfragen mit der Bitte um vermeintlich erneute Zustimmung untergeschoben bekommt. Daher bleibt nur die Empfehlung, nicht vorschnell zu klicken und grundsätzlich zu prüfen, um wen und was es geht.
Für Unternehmen hat der BVDW die Website www.bvdw-datenschutz.de erstellt, auf der alle wichtigen Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung gebündelt sind. Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind zudem herzlich zum BVDW Data Summit am 5. Juni in Berlin eingeladen: https://www.data-summit.de/.
Erstens: Nutzer sollten zwei Mal hinschauen. Möchte das Unternehmen nur eine erneute Bestätigung der bestehenden Vereinbarung, oder werden neue Services angeboten beziehungsweise neue Einverständnisse abgefragt? Wenn der Nutzer das Unternehmen kennt und mit den bisherigen Diensten zufrieden war und diese weiterhin nutzen möchte, ist eine Bestätigung der Nutzungsbedingungen in der Regel sinnvoll.
Zweitens: Wer hingegen solche Anfragen von Diensten erhält, die er nicht kennt, sollte unbedingt prüfen, wer das ist, was sie wollen und was für einen Nutzen man davon hat. Denn aufgrund der erhöhten Anzahl solcher Mitteilungen zum jetzigen Zeitpunkt kann es durchaus sein, dass manche Nutzer der Einfachheit halber positiv auf Anfragen reagieren, auf die sie nach kurzer Prüfung anders reagieren würden.
Drittens: Es ist auch nicht auszuschließen, dass man bewusst solche Anfragen mit der Bitte um vermeintlich erneute Zustimmung untergeschoben bekommt. Daher bleibt nur die Empfehlung, nicht vorschnell zu klicken und grundsätzlich zu prüfen, um wen und was es geht.
Hintergrundinformationen
Für Unternehmen hat der BVDW die Website www.bvdw-datenschutz.de erstellt, auf der alle wichtigen Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung gebündelt sind. Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind zudem herzlich zum BVDW Data Summit am 5. Juni in Berlin eingeladen: https://www.data-summit.de/.