Zeitschriftenverleger kündigen Manteltarifvertrag für Zeitschriftenredakteure
Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat heute gegenüber den Journalistengewerkschaften die Kündigung des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften (MTV) zum 31. Dezember 2009 ausgesprochen. „Die extreme wirtschaftliche Lage bei den Verlagen insbesondere im Anzeigengeschäft zwingt uns auch tarifpolitisch zu besonderen Maßnahmen“, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte. Bei Anzeigeneinbrüchen um bis zu 40 Prozent bei manchen Publikumstiteln, die sich - wie viele annehmen - so schnell nicht korrigieren ließen, müssten spürbare Einschnitte bei den im Manteltarif vorgesehenen Zusatzleistungen erfolgen. Um diesem Ziel Nachdruck zu verleihen, haben sich die Landesverbände des VDZ entschieden, erstmals die Kündigung des seit 1998 geltenden MTV auszusprechen. Der nordrhein-westfälische Landesverband hatte diesen Tarifvertrag zum 30. Juni gekündigt.
„Der im März abgeschlossene Beschäftigungssicherungsvertrag war eine wichtige Vereinbarung der Tarifpartner gewesen, um für einen begrenzten Zeitraum auf betrieblicher Ebene durch finanzielle Einsparungen die Beschäftigung in den Verlagen zu sichern“, erklärte der Verhandlungsführer des VDZ, Herbert Ludz. „Wir brauchen aber nachhaltige Veränderungen bei einer ganzen Reihe von Regelungen im Manteltarifvertrag, etwa beim zusätzlichen Urlaubsgeld und der Jahresleistung.“ Ebenso müsste die tarifliche Arbeitszeit genauso überprüft werden wie die Kündigungsfristen, die deutlich länger seien als die gesetzlichen. Bei den Beiträgen zur Presseversorgung solle zur paritätischen Finanzierung durch Verlage und Redakteure zurückgekehrt werden. Derzeit übernehmen die Arbeitgeber zwei Drittel der Zahlungen.
Die Verhandlungen mit den Journalistengewerkschaften werden am 18. September 2009 in Berlin aufgenommen.
„Der im März abgeschlossene Beschäftigungssicherungsvertrag war eine wichtige Vereinbarung der Tarifpartner gewesen, um für einen begrenzten Zeitraum auf betrieblicher Ebene durch finanzielle Einsparungen die Beschäftigung in den Verlagen zu sichern“, erklärte der Verhandlungsführer des VDZ, Herbert Ludz. „Wir brauchen aber nachhaltige Veränderungen bei einer ganzen Reihe von Regelungen im Manteltarifvertrag, etwa beim zusätzlichen Urlaubsgeld und der Jahresleistung.“ Ebenso müsste die tarifliche Arbeitszeit genauso überprüft werden wie die Kündigungsfristen, die deutlich länger seien als die gesetzlichen. Bei den Beiträgen zur Presseversorgung solle zur paritätischen Finanzierung durch Verlage und Redakteure zurückgekehrt werden. Derzeit übernehmen die Arbeitgeber zwei Drittel der Zahlungen.
Die Verhandlungen mit den Journalistengewerkschaften werden am 18. September 2009 in Berlin aufgenommen.