Veranstaltungsbranche benötigt Milliardenbetrag als Kostenerstattung für wegfallende Funkfrequenzen
Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) fordert für die Veranstaltungsbranche mit all seinen Häusern eine Kostenerstattung in Höhe von 2-3 Milliarden Euro für die entstehenden Ausgaben im Rahmen der Neuvergabe der Funkfrequenzen (Digitale Dividende). „Auf unsere überwiegend kommunal getragenen und somit von Steuergeldern finanzierten Häuser kommen immense Kosten zu“, prophezeit EVVC-Präsident Joachim König, Direktor Hannover Congress Centrum. Um auch nach der Neuvergabe der Funkfrequenzen in Kongresszentren, Mehrzweckhallen, Arenen und Theatern sowie vielen anderen Veranstaltungseinrichtungen von der Volkshochschule bis zur Fortbildungsakademie weiterhin die Technologie der drahtlosen Mikrofone anbieten zu können, wird nahezu überall die komplette Neuanschaffung der tontechnischen Ausstattung erforderlich sein. Die bisher genutzten drahtlosen Mikrofone werden auf anderen Funkfrequenzen nicht funktionieren.
Im Rahmen der so genannten Digitalen Dividende werden die Funkfrequenzen für unterschiedliche Nutzer neu vergeben, vorgeblich um die „Weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung zu schließen. Damit sind als Nutzer und finanzkräftige Partner die Mobilfunkbetreiber als voraussichtliche Gewinner abzusehen.
Die Frequenzen zwischen 790 und 862 MHz, die bisher für Fernsehausstrahlungen und drahtlose Mikrofonanlagen zur Verfügung standen, werden somit zukünftig der Mobilfunkindustrie zur Verfügung stehen, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine marktreife Technologien zur tatsächlichen Nutzung diese Frequenzen entwickelt hat.
Für die moderne Veranstaltungsindustrie ist jedoch ein Verzicht auf drahtlose Mikrofonanlagen undenkbar. „Kaum vorstellbar, dass wir was die Tontechnik angeht, wieder in die Zeiten von Vico Torriani oder Peter Frankenfeld zurückfallen, wo der Umgang mit den Kabelmikrofonen schon fast Teil der Bühnenchoreographie war. Auch die moderne Dramaturgie von Parteitagen mit all ihren modernen technischen Verknüpfungen von Audio-, Video-, und Lichttechnik ist ohne Funkfrequenzen zurück in den Fünfzigern“, so EVVC-Präsident Joachim König.
Bis zum heutigen Tag ist völlig unklar, welche störungsfreien Alternativfrequenzen für drahtlose Mikrofonanlagen zur Verfügung stehen werden. Sicher ist jedoch, dass die in den Häusern derzeit genutzte Drahtlostechnologie wertlos wird, da diese auf das Frequenzband von 790 bis 862 MHz ausgerichtet ist. Da die Umstellung, wie es von der Bundesnetzagentur heißt, bereits Mitte des Jahres 2010 erfolgen wird, ist das Chaos aufgrund des kurzen Zeitfensters vorprogrammiert. Noch kann keiner einschätzen, ob die für Veranstaltungsindustrie zugewiesenen Frequenzen gar eine Neuentwicklung des Equipments zur Folge hat.
Der EVVC fordert daher eine klare und eindeutige Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juni 2009 über eine angemessene Kostenerstattung der Geschädigten. Hierzu gehört auch, dass sämtliche Anlagen, auch nach Erreichen der Abschreibungsfristen, voll erstattet werden, denn diese Anlagen wären bei der bekannten Kassenlage der Kommunen auch noch jahrelang im Einsatz geblieben. „Wenn diese Kosten nicht voll erstattet werden, ist einmal wieder der Steuerzahler der Leidtragende“, so König. „Ein Verzicht auf drahtlose Beschallungssysteme kann sich heutzutage kein Haus mehr leisten, das wettbewerbsfähig sein möchte. Somit werden diese Investitionen unausweichlich die kommunalen Kassen nachhaltig belasten. Außerdem ist auch einmal wieder eine Milchmädchenrechnung auf dem Tisch, denn natürlich müssten die Erlöse der Neuvergabe diesen Kosten voll gegenüberstellt werden“, so König weiter.
Der EVVC fordert daher auch die umgehende Mitteilung der für die Veranstaltungsindustrie zukünftigen verfügbaren Frequenzbereiche. Erst dann kann die Tonindustrie tätig werden, um neue Geräte zu entwickeln und zu kalkulieren. Diese wiederum sind die Basis für die Benennung von notwendigen Ersatzinvestitionen und damit einer belastbare und seriösen Grundlage für die Forderungen gegenüber dem Bund. Nur so – verbunden mit einem optimierten Zeitablauf – lassen sich erhebliche Störungen des Veranstaltungsgeschäftes und Kostenübertragungen auf die Kommunen vermeiden.“
Im Rahmen der so genannten Digitalen Dividende werden die Funkfrequenzen für unterschiedliche Nutzer neu vergeben, vorgeblich um die „Weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung zu schließen. Damit sind als Nutzer und finanzkräftige Partner die Mobilfunkbetreiber als voraussichtliche Gewinner abzusehen.
Die Frequenzen zwischen 790 und 862 MHz, die bisher für Fernsehausstrahlungen und drahtlose Mikrofonanlagen zur Verfügung standen, werden somit zukünftig der Mobilfunkindustrie zur Verfügung stehen, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine marktreife Technologien zur tatsächlichen Nutzung diese Frequenzen entwickelt hat.
Für die moderne Veranstaltungsindustrie ist jedoch ein Verzicht auf drahtlose Mikrofonanlagen undenkbar. „Kaum vorstellbar, dass wir was die Tontechnik angeht, wieder in die Zeiten von Vico Torriani oder Peter Frankenfeld zurückfallen, wo der Umgang mit den Kabelmikrofonen schon fast Teil der Bühnenchoreographie war. Auch die moderne Dramaturgie von Parteitagen mit all ihren modernen technischen Verknüpfungen von Audio-, Video-, und Lichttechnik ist ohne Funkfrequenzen zurück in den Fünfzigern“, so EVVC-Präsident Joachim König.
Bis zum heutigen Tag ist völlig unklar, welche störungsfreien Alternativfrequenzen für drahtlose Mikrofonanlagen zur Verfügung stehen werden. Sicher ist jedoch, dass die in den Häusern derzeit genutzte Drahtlostechnologie wertlos wird, da diese auf das Frequenzband von 790 bis 862 MHz ausgerichtet ist. Da die Umstellung, wie es von der Bundesnetzagentur heißt, bereits Mitte des Jahres 2010 erfolgen wird, ist das Chaos aufgrund des kurzen Zeitfensters vorprogrammiert. Noch kann keiner einschätzen, ob die für Veranstaltungsindustrie zugewiesenen Frequenzen gar eine Neuentwicklung des Equipments zur Folge hat.
Der EVVC fordert daher eine klare und eindeutige Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 12. Juni 2009 über eine angemessene Kostenerstattung der Geschädigten. Hierzu gehört auch, dass sämtliche Anlagen, auch nach Erreichen der Abschreibungsfristen, voll erstattet werden, denn diese Anlagen wären bei der bekannten Kassenlage der Kommunen auch noch jahrelang im Einsatz geblieben. „Wenn diese Kosten nicht voll erstattet werden, ist einmal wieder der Steuerzahler der Leidtragende“, so König. „Ein Verzicht auf drahtlose Beschallungssysteme kann sich heutzutage kein Haus mehr leisten, das wettbewerbsfähig sein möchte. Somit werden diese Investitionen unausweichlich die kommunalen Kassen nachhaltig belasten. Außerdem ist auch einmal wieder eine Milchmädchenrechnung auf dem Tisch, denn natürlich müssten die Erlöse der Neuvergabe diesen Kosten voll gegenüberstellt werden“, so König weiter.
Der EVVC fordert daher auch die umgehende Mitteilung der für die Veranstaltungsindustrie zukünftigen verfügbaren Frequenzbereiche. Erst dann kann die Tonindustrie tätig werden, um neue Geräte zu entwickeln und zu kalkulieren. Diese wiederum sind die Basis für die Benennung von notwendigen Ersatzinvestitionen und damit einer belastbare und seriösen Grundlage für die Forderungen gegenüber dem Bund. Nur so – verbunden mit einem optimierten Zeitablauf – lassen sich erhebliche Störungen des Veranstaltungsgeschäftes und Kostenübertragungen auf die Kommunen vermeiden.“