VDZ gegen GEZ-Gebühr für Computer und Mobiltelefone
Berlin – Im Streit um die GEZ-Gebühr auf internetfähige Rechner fordert der VDZ gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden die Ministerpräsidenten der Länder auf, dem schleswig-holsteinischen Vorschlag zu folgen und die Gebührenpflicht vorerst weiter auszusetzen. Anlass für den Appell ist die Konferenz der Länder, auf der am Mittwoch die GEZ-Gebühr bestätigt werden soll.
Die dadurch gewonnene Übergangszeit muss genutzt werden, um ernsthaft eine Reform der Rundfunkfinanzierung zu diskutieren. Das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist fast 50 Jahre alt und längst überholt. Es kann nicht sein, dass das Gebührenaufkommen mit der Anzahl der Geräte stetig zunimmt, auch wenn die Zahl der Nutzer gleich bleibt.
Die Empörung bei den Unternehmen darüber, dass sie ab dem 1. Januar 2007 GEZ-Gebühren entrichten müssen, nur weil ihre PCs und Handys als unverzichtbare Arbeitsgeräte internetfähig sind, ist groß. Selbst die Begrenzung der Gebührenpflicht auf die Grundgebühr von 5,52 Euro ändert nichts an der Grundproblematik des bisherigen Systems der Rundfunkfinanzierung.
Die Verfasser der gemeinsamen Erklärung sind: Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT), Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutscher ReiseVerband (DRV), Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hotelverband Deutschland (IHA), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Weitere Informationen:
Stefan Michalk
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: s.michalk@vdz.de
Internet: www.vdz.de
Die dadurch gewonnene Übergangszeit muss genutzt werden, um ernsthaft eine Reform der Rundfunkfinanzierung zu diskutieren. Das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist fast 50 Jahre alt und längst überholt. Es kann nicht sein, dass das Gebührenaufkommen mit der Anzahl der Geräte stetig zunimmt, auch wenn die Zahl der Nutzer gleich bleibt.
Die Empörung bei den Unternehmen darüber, dass sie ab dem 1. Januar 2007 GEZ-Gebühren entrichten müssen, nur weil ihre PCs und Handys als unverzichtbare Arbeitsgeräte internetfähig sind, ist groß. Selbst die Begrenzung der Gebührenpflicht auf die Grundgebühr von 5,52 Euro ändert nichts an der Grundproblematik des bisherigen Systems der Rundfunkfinanzierung.
Die Verfasser der gemeinsamen Erklärung sind: Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Bundesverband der Freien Berufe (BFB), Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT), Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutscher ReiseVerband (DRV), Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), Hotelverband Deutschland (IHA), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
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