Überzeugende Vertrauensbildung sieht anders aus
Der jüngste Krisengipfel der Staats- und Regierungschefs aus den 17 Euroländern am 9. Dezember 2011 hat wesentlichen deutschen Kernforderungen zur Lösung der Eurokrise zum Durchbruch verholfen. Das Präsidium des bdvb anerkennt die Verhandlungserfolge von Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie ihre Entschlossenheit, den französischen Staatspräsidenten in ihre Position einzubeziehen.
Allerdings erweisen sich die Beschlüsse zur „Fiskalunion“ bei näherem Hinsehen letztlich als fatale Kompromisse. Die Vereinbarung einer Schuldenbremse in die nationalen Verfassungen der 17 Euroländer ist ja zu begrüßen, wenn sie denn wirksam wäre. Zu Recht soll zwar das strukturelle, d.h. das konjunkturbereinigte Haushaltsdefizit, begrenzt werden, damit die Haushaltspolitik auch weiterhin antizyklisch wirken kann. Allerdings fehlt die Bestimmung - wie jetzt im deutschen Grundgesetz -, wonach bei einem Wirtschaftswachstum über dem Produktionspotenzial entstehende Haushaltsüberschüsse nur zum Schuldenabbau zu verwenden sind. Bei Abweichungen von der vorgeschriebenen Schuldenbremse soll zwar ein automatischer Korrekturmechanismus einsetzen. Dieser kann aber von jedem Mitgliedstaat selbst festgelegt werden. Damit ist der politischen Willkür wieder Tür und Tor geöffnet. Überzeugende Vertrauensbildung auf den Märkten sieht nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb) anders aus.
Als krasser Fehler ist nach Auffassung des bdvb die Zustimmung der Bundeskanzlerin zur Aufhebung der beim letzten Gipfel beschlossenen Beteiligung des Privatsektors an Umschuldungen zu werten.
Das Präsidium des bdvb fordert alle politisch Verantwortlichen in Deutschland auf, die Gefahren bei den weiteren Beratungen über die endgültige Ausgestaltung des permanenten Rettungsschirms ESM und über seine vom Gipfel bereits ins Auge gefasste Aufstockung nicht aus den Augen zu verlieren.
Allerdings erweisen sich die Beschlüsse zur „Fiskalunion“ bei näherem Hinsehen letztlich als fatale Kompromisse. Die Vereinbarung einer Schuldenbremse in die nationalen Verfassungen der 17 Euroländer ist ja zu begrüßen, wenn sie denn wirksam wäre. Zu Recht soll zwar das strukturelle, d.h. das konjunkturbereinigte Haushaltsdefizit, begrenzt werden, damit die Haushaltspolitik auch weiterhin antizyklisch wirken kann. Allerdings fehlt die Bestimmung - wie jetzt im deutschen Grundgesetz -, wonach bei einem Wirtschaftswachstum über dem Produktionspotenzial entstehende Haushaltsüberschüsse nur zum Schuldenabbau zu verwenden sind. Bei Abweichungen von der vorgeschriebenen Schuldenbremse soll zwar ein automatischer Korrekturmechanismus einsetzen. Dieser kann aber von jedem Mitgliedstaat selbst festgelegt werden. Damit ist der politischen Willkür wieder Tür und Tor geöffnet. Überzeugende Vertrauensbildung auf den Märkten sieht nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb) anders aus.
Als krasser Fehler ist nach Auffassung des bdvb die Zustimmung der Bundeskanzlerin zur Aufhebung der beim letzten Gipfel beschlossenen Beteiligung des Privatsektors an Umschuldungen zu werten.
Das Präsidium des bdvb fordert alle politisch Verantwortlichen in Deutschland auf, die Gefahren bei den weiteren Beratungen über die endgültige Ausgestaltung des permanenten Rettungsschirms ESM und über seine vom Gipfel bereits ins Auge gefasste Aufstockung nicht aus den Augen zu verlieren.