Telefon-Überwachung wird für Ermittler immer leichter
Berlin, 31. Januar 2007
Wenn der Staat für Sicherheit sorgen will, geht das heute nicht mehr ohne digitale Hilfe. Telefonie- und Internetanbieter machen den Ermittlern immer häufiger ihre Daten und Leitungen zugänglich – dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Zuletzt schalteten sich die Behörden mehr als 42.000 Mal jährlich ein. Die Zahl der Überwachungen stieg damit um 45 Prozent.* Vor allem Handy-Gespräche hörten die Strafverfolger mit, vereinzelt überprüften sie E-Mail-Adressen und Internet-Anschlüsse.
Künftig haben Polizei und Staatsanwaltschaft noch mehr Möglichkeiten: Mit der geplanten Regelung zur sogenannten „Vorratsdatenspeicherung“ müssen Telefonverbindungen sechs Monate lang beim Anbieter abrufbar bleiben. Bisher dürfen die Daten höchstens drei Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden, und dies auch nur mit Einverständnis des Kunden. Mit der Novelle setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. „Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf keine strengeren Speicherpflichten vorsieht als die Vorgabe aus Brüssel“, erklärt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Die Privatsphäre der Nutzer muss respektiert werden.“
Aus Sicht des BITKOM könnten allerdings Teile der Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht auf wackligen Beinen stehen. „Sie höhlt das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes weiter aus“, gibt BITKOM-Rechtsexperte Volker Kitz zu bedenken. „Nach früheren Urteilen ist es fraglich, ob die Daten aller Telefonanschlüsse unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden dürfen.“
BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder erinnert die Bundesregierung an ein drei Jahre altes Versprechen, den Telekommunikations- und Internetanbietern die Kosten für die Überwachung zu erstatten. „Die Unternehmen mussten Millionen in teure Spezialtechnik und Personal investieren – und sind bisher auf ihren Ausgaben sitzen geblieben.“ Die Branche sei immer ein verlässlicher Partner der Behörden. „Dennoch bleibt die innere Sicherheit eine originäre Staatsaufgabe. Die Regierung muss die Mittel dafür bereitstellen.“ Es verlange auch niemand kostenlose Polizeiwagen von der Autoindustrie.
* Quelle: Bundesjustizministerium, Daten für 2005 (2006 noch nicht verfügbar)
Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher Telekommunikation & Recht
+49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
c.spahr@bitkom.org
Dr. Volker Kitz
Bereichsleiter Telekommunikations- und Medienpolitik
+49. 30. 27576-221
Fax +49. 30. 27576-222
v.kitz@bitkom.org
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 800 Direktmitglieder mit etwa 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Gerätehersteller, Anbieter von Software, IT-Services, Telekommunikationsdiensten und Content. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
Wenn der Staat für Sicherheit sorgen will, geht das heute nicht mehr ohne digitale Hilfe. Telefonie- und Internetanbieter machen den Ermittlern immer häufiger ihre Daten und Leitungen zugänglich – dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Zuletzt schalteten sich die Behörden mehr als 42.000 Mal jährlich ein. Die Zahl der Überwachungen stieg damit um 45 Prozent.* Vor allem Handy-Gespräche hörten die Strafverfolger mit, vereinzelt überprüften sie E-Mail-Adressen und Internet-Anschlüsse.
Künftig haben Polizei und Staatsanwaltschaft noch mehr Möglichkeiten: Mit der geplanten Regelung zur sogenannten „Vorratsdatenspeicherung“ müssen Telefonverbindungen sechs Monate lang beim Anbieter abrufbar bleiben. Bisher dürfen die Daten höchstens drei Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden, und dies auch nur mit Einverständnis des Kunden. Mit der Novelle setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. „Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf keine strengeren Speicherpflichten vorsieht als die Vorgabe aus Brüssel“, erklärt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Die Privatsphäre der Nutzer muss respektiert werden.“
Aus Sicht des BITKOM könnten allerdings Teile der Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht auf wackligen Beinen stehen. „Sie höhlt das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes weiter aus“, gibt BITKOM-Rechtsexperte Volker Kitz zu bedenken. „Nach früheren Urteilen ist es fraglich, ob die Daten aller Telefonanschlüsse unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden dürfen.“
BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder erinnert die Bundesregierung an ein drei Jahre altes Versprechen, den Telekommunikations- und Internetanbietern die Kosten für die Überwachung zu erstatten. „Die Unternehmen mussten Millionen in teure Spezialtechnik und Personal investieren – und sind bisher auf ihren Ausgaben sitzen geblieben.“ Die Branche sei immer ein verlässlicher Partner der Behörden. „Dennoch bleibt die innere Sicherheit eine originäre Staatsaufgabe. Die Regierung muss die Mittel dafür bereitstellen.“ Es verlange auch niemand kostenlose Polizeiwagen von der Autoindustrie.
* Quelle: Bundesjustizministerium, Daten für 2005 (2006 noch nicht verfügbar)
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