Rechtsstreit nach gekündigtem Werbevertrag
Köln. Vor dem Kölner Landgericht hat heute ein Prozess um einen geplatzten Werbevertrag des Showmasters Alfred Biolek begonnen. Ende 2005 hatte sich der Fernsehkoch verpflichtet, für das neue - von der CMA eingeführte - QS Gütesiegel für landwirtschaftliche Produkte zu werben.
Eine Werbeagentur hatte dem Moderator das QS Siegel als hochwertiges Gütesiegel für Fleischprodukte angepriesen. Dabei hatte das Unternehmen verschwiegen, dass das QS Siegel zu diesem Zeitpunkt bereits umstritten war. Insbesondere die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hatte aufgedeckt, dass das vermeintliche Qualitätsabzeichen nicht hält, was es verspricht. Nach Ansicht von Foodwatch stellt das Siegel lediglich sicher, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Nach der Produktion des Fernsehspots erfuhr Alfred Biolek von diesen Vorwürfen, kündigte den Vertrag und untersagte die Aufführung des Spots. Jetzt fordert die Werbeagentur die Produktionskosten für den angeblich 150.000 € teuren Spot ein. "Herr Biolek hatte hier ein Recht darauf, den Vertrag außerordentlich zu kündigen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE & BEUGER (www.wbe-law.de), die den Showmaster vertritt. "Die Kritik an dem Gütesiegel ist hier offenbar absichtlich verschwiegen worden, um Alfred Biolek als Werbeträger gewinnen zu können."
In der mündlichen Verhandlung vor dem Kölner Landgericht vertrat auch das Gericht heute die Auffassung, dass das Siegel lediglich das widerspiegelt, was ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Rufschädigung des Moderators sei nicht auszuschließen gewesen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist voraussichtlich erst in einigen Wochen zu rechnen.
Mehr Informationen zum QS Gütesiegel Foodwatch Report: www.foodwatch.de
WILDE & BEUGER Rechtsanwälte
RA Dr. Sven Dierkes
Kaiser-Wilhelm-Ring 15
50672 Köln
Tel. +49 (0) 221 951563-20
Fax +49 (0) 221 951563-3
http://www.wbe-law.de
Die Kanzlei Wilde & Beuger verfügt insbesondere durch ihre Partner seit fast zwanzig Jahren über fachliche Kompetenzen, insbesondere in den Gebieten des Medien- und Entertainmentrechts sowie des Wirtschafts- und Immobilienrechts.
Neben hoher fachlicher Qualität und spezialisierten Kenntnissen finden Sie bei uns vor allem die nötige langfristige Branchenerfahrung, um Sie bei Ihren Fragen und Anliegen erfolgreich zu beraten.
Eine Werbeagentur hatte dem Moderator das QS Siegel als hochwertiges Gütesiegel für Fleischprodukte angepriesen. Dabei hatte das Unternehmen verschwiegen, dass das QS Siegel zu diesem Zeitpunkt bereits umstritten war. Insbesondere die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hatte aufgedeckt, dass das vermeintliche Qualitätsabzeichen nicht hält, was es verspricht. Nach Ansicht von Foodwatch stellt das Siegel lediglich sicher, dass gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Nach der Produktion des Fernsehspots erfuhr Alfred Biolek von diesen Vorwürfen, kündigte den Vertrag und untersagte die Aufführung des Spots. Jetzt fordert die Werbeagentur die Produktionskosten für den angeblich 150.000 € teuren Spot ein. "Herr Biolek hatte hier ein Recht darauf, den Vertrag außerordentlich zu kündigen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Sven Dierkes von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE & BEUGER (www.wbe-law.de), die den Showmaster vertritt. "Die Kritik an dem Gütesiegel ist hier offenbar absichtlich verschwiegen worden, um Alfred Biolek als Werbeträger gewinnen zu können."
In der mündlichen Verhandlung vor dem Kölner Landgericht vertrat auch das Gericht heute die Auffassung, dass das Siegel lediglich das widerspiegelt, was ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Rufschädigung des Moderators sei nicht auszuschließen gewesen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist voraussichtlich erst in einigen Wochen zu rechnen.
Mehr Informationen zum QS Gütesiegel Foodwatch Report: www.foodwatch.de
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