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Navigationsgeräte werden 2007 bei Tiertransporten zur Pflicht

Schärfere Überwachung der maximalen Transportzeiten / Navigationsgeräte ergänzen manipulierbare Fahrtenbücher
bitkom | 02.01.2007
Berlin - Tiertransporter müssen ab dem kommenden Jahr mit satellitengestützten Navigationssystemen ausgestattet werden. Das schreibt die EG-Verordnung 1/2005 vor, die in der ersten Januarwoche in Kraft tritt. Mit der Neuregelung sollen die Behörden Verstöße bei Tiertransporten besser verfolgen können. Darauf hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin hingewiesen.

„War Satellitennavigation ursprünglich rein für den militärischen Bereich gedacht, so kommt sie heute immer stärker im zivilen Umfeld zur Anwendung. Tierschutz ist dabei nur das jüngste Beispiel“, sagte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms. „Aus der Routenplanung oder dem Vermessungswesen ist die Technologie längst nicht mehr wegzudenken.“

Die Navigationsgeräte bei Tiertransporten sollen in erster Linie die leichter manipulierbaren Fahrtenbücher ergänzen. Dabei geht es insbesondere um die maximalen Transportzeiten und das damit verbundene Verletzungsrisiko von Kühen oder Schweinen. Automatisch erfasst werden künftig unter anderem Informationen zu Routen, Ruheorten und Umladeplätzen. Gültig ist die Regelung für alle Tiertransporte, die länger als acht Stunden andauern. Während Neufahrzeuge bereits ab der ersten Januarwoche über die entsprechenden Systeme verfügen müssen, dürfen ältere Lastwagen noch bis 2009 nachgerüstet werden.

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