Mehr soziale Sicherheit für Freie beim MDR
Berlin, 27.10.2009 - Als einen Zugewinn an sozialer Sicherheit für die Freien beim Mitteldeutschen Rundfunk hat der Deutsche Journalisten-Verband den am gestrigen Montag erzielten Tarifabschluss über Zahlungen im Krankheitsfall für arbeitnehmerähnliche Personen begrüßt. Es komme nun darauf an, das Ergebnis in seinen Grundzügen auf andere öffentlich-rechtliche Anstalten zu übertragen, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.
Durch den Tarifabschluss erhalten arbeitnehmerähnliche Personen am MDR einen Anspruch auf Zahlungen im Krankheitsfall, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Vom vierten bis zum 21. Krankheitstag erhalten Freie 90 Prozent von 1/365 der Jahresbezüge, vom 22. bis 42. Tag 70 Prozent, vom 43. Krankheitstag an 20 Prozent für maximal 46 Wochen. Der Tarifabschluss gilt auch für die Freien beim Kinderkanal.
Der Anspruch auf Krankengeld war vom Gesetzgeber Anfang 2009 auf den 43. Krankheitstag zurückverlegt worden. Dadurch hatten viele Freie am MDR keinen klar geregelten Anspruch auf Leistungen in den ersten sechs Wochen. "Mit dem Verhandlungsergebnis haben die Gewerkschaften DJV und ver.di sowie der MDR eine Grundlage für die Absicherung der Freien geschaffen", würdigte Konken den Abschluss.
Er betonte, dass andere Rundfunkanstalten nun im Verzug mit tragfähigen Tarifregelungen seien. Nur eine kleinere Anzahl von Anstalten habe bisher Regelungen mit den Gewerkschaften vereinbart, aus denen der Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall eindeutig folge. "Es ist dringend notwendig, dass es klare Regelungen bei allen ARD-Anstalten und auch im ZDF gibt." Konken wies darauf hin, dass die Regelungen des MDR nicht eins zu eins auf andere Rundfunkanstalten übertragen werden könnten, sondern den konkreten Gegebenheiten der jeweiligen Anstalten zu entsprechen hätten.
Durch den Tarifabschluss erhalten arbeitnehmerähnliche Personen am MDR einen Anspruch auf Zahlungen im Krankheitsfall, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Vom vierten bis zum 21. Krankheitstag erhalten Freie 90 Prozent von 1/365 der Jahresbezüge, vom 22. bis 42. Tag 70 Prozent, vom 43. Krankheitstag an 20 Prozent für maximal 46 Wochen. Der Tarifabschluss gilt auch für die Freien beim Kinderkanal.
Der Anspruch auf Krankengeld war vom Gesetzgeber Anfang 2009 auf den 43. Krankheitstag zurückverlegt worden. Dadurch hatten viele Freie am MDR keinen klar geregelten Anspruch auf Leistungen in den ersten sechs Wochen. "Mit dem Verhandlungsergebnis haben die Gewerkschaften DJV und ver.di sowie der MDR eine Grundlage für die Absicherung der Freien geschaffen", würdigte Konken den Abschluss.
Er betonte, dass andere Rundfunkanstalten nun im Verzug mit tragfähigen Tarifregelungen seien. Nur eine kleinere Anzahl von Anstalten habe bisher Regelungen mit den Gewerkschaften vereinbart, aus denen der Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall eindeutig folge. "Es ist dringend notwendig, dass es klare Regelungen bei allen ARD-Anstalten und auch im ZDF gibt." Konken wies darauf hin, dass die Regelungen des MDR nicht eins zu eins auf andere Rundfunkanstalten übertragen werden könnten, sondern den konkreten Gegebenheiten der jeweiligen Anstalten zu entsprechen hätten.