Leistungsschutzrecht: Ja des DJV ist kein Selbstläufer
Leipzig, 21.06.2010 - Der Gesamtvorstand des Deutschen Journalisten-Verbandes hat auf seiner heutigen Sitzung in Leipzig deutlich gemacht, dass die Zustimmung des DJV zu einem Leistungsschutzrecht der Verlage an Bedingungen geknüpft ist. Ein solches Recht, das die Investitionen in gedruckte und Online-Medien der Verlage künftig schützen soll, trage der DJV nur mit, wenn die berechtigten Interessen der Urheber umfassend gewährleistet würden, betonte der DJV-Gesamtvorstand. Dem Gremium gehören neben dem siebenköpfigen Bundesvorstand die Vorsitzenden der DJV-Landesverbände an. Unabdingbare Voraussetzung sei, dass die Journalistinnen und Journalisten ihre Urheberrechte uneingeschränkt wahrnehmen könnten. Zudem macht sich der DJV etwa dafür stark, dass eine angemessene Beteiligung der Urheber an den Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht gesetzlich geregelt wird. Dieser Anteil solle nach Meinung des DJV bei 50 Prozent liegen. Eine Zahlungspflicht der Journalisten, die redaktionelle Inhalte von Homepages der Verlage für ihre Recherchen benötigten, müsse vermieden werden.
"Das Ja des DJV zum Leistungsschutzrecht ist kein Selbstläufer", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Nicht verhandelbar sind für uns die Zitierfreiheit oder sonstige Einschränkungen der Informationsfreiheit, die bereits heute als Schranken im Urheberrecht verankert sind." Kein Verlag könne einzelne Worte oder Satzteile aus Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten wäre. Die Zustimmung des DJV zu einem Verlegerleistungsschutzrecht gebe es nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Konken: "Wir werden dabei in die Bewertung auch mit einbeziehen, wie es die Verleger künftig mit den gemeinsamen Vergütungsregeln halten wollen."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
"Das Ja des DJV zum Leistungsschutzrecht ist kein Selbstläufer", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Nicht verhandelbar sind für uns die Zitierfreiheit oder sonstige Einschränkungen der Informationsfreiheit, die bereits heute als Schranken im Urheberrecht verankert sind." Kein Verlag könne einzelne Worte oder Satzteile aus Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten wäre. Die Zustimmung des DJV zu einem Verlegerleistungsschutzrecht gebe es nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Konken: "Wir werden dabei in die Bewertung auch mit einbeziehen, wie es die Verleger künftig mit den gemeinsamen Vergütungsregeln halten wollen."
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