IT-Sicherheitsgesetz gefährdet Informantenschutz
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen kritisiert in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages den Regierungsentwurf des so genannten Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (IT-Sicherheitsgesetz). Nach dem Entwurf soll es dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ermöglicht werden, sämtliche elektronische Kommunikation der Bundesbehörden mit Dritten auszuwerten. Da Ausnahmetatbestände nicht vorgesehen sind, ist auch die Kommunikation mit Journalisten betroffen. Der Gesetzentwurf umfasst die Nutzung von Internetseiten, E-Mails, Internet-Telefonie und anderen Formen der elektronischen Kommunikation. Das Bundesamt soll auch die Befugnis erhalten, die von ihm verwendeten personenbezogenen Daten an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Das soll dann möglich sein, wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung oder eine mit Hilfe von Telekommunikation begangene Straftat zu verfolgen ist.
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen ist der Auffassung, dass derartige Überwachungsbefugnisse mit der von der Verfassung garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit unvereinbar sind. Mindestens müsste der Schutz der beruflichen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten gewährleistet sein. Der Informantenschutz darf auf diesem Weg nicht ausgehöhlt werden. Das Bündnis appelliert deshalb an den Gesetzgeber, den Entwurf keinesfalls in der vorliegenden Form zu akzeptieren.
Dem Bündnis der Medienverbände und -unternehmen gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die ARD und das ZDF an. Das Bündnis hatte sich wiederholt gegen Gesetze ausgesprochen, die die Freiheit der Berichterstattung einschränken. Gegenüber der Politik hatte das Bündnis zuletzt eine Stellungnahme zum BKA-Gesetz verfasst, die die Gefahren des Gesetzes für den Informantenschutz und die Folgen der Ungleichbehandlung von Berufsgeheimnisträgern dargestellt hat.
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hendrik Zörner
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen ist der Auffassung, dass derartige Überwachungsbefugnisse mit der von der Verfassung garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit unvereinbar sind. Mindestens müsste der Schutz der beruflichen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten gewährleistet sein. Der Informantenschutz darf auf diesem Weg nicht ausgehöhlt werden. Das Bündnis appelliert deshalb an den Gesetzgeber, den Entwurf keinesfalls in der vorliegenden Form zu akzeptieren.
Dem Bündnis der Medienverbände und -unternehmen gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die ARD und das ZDF an. Das Bündnis hatte sich wiederholt gegen Gesetze ausgesprochen, die die Freiheit der Berichterstattung einschränken. Gegenüber der Politik hatte das Bündnis zuletzt eine Stellungnahme zum BKA-Gesetz verfasst, die die Gefahren des Gesetzes für den Informantenschutz und die Folgen der Ungleichbehandlung von Berufsgeheimnisträgern dargestellt hat.
DJV-Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hendrik Zörner