Hilfestellung beim Datenschutz
Berlin, 8. Dezember 2010 - Gerade beim Datenschutz ist die Rechtslage für Unternehmen oft kompliziert. „Die Anforderungen an den Schutz persönlicher Informationen steigen, doch die Modernisierung des Datenschutzrechts steht noch aus“, sagt der Präsident des Hightech-Verbands BITKOM, Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Das betrifft insbesondere die so genannte Auftragsdatenverarbeitung. Der BITKOM hat deshalb einen Praxisleitfaden für Firmen veröffentlicht, die ihre Datenverarbeitung teilweise oder ganz auf externe Dienstleister übertragen. „Der Leitfaden enthält einen Mustertext, den die Unternehmen in ihre Verträge mit Dienstleistern einbauen können“, erklärt Scheer. So sparen die Unternehmen Kosten für eine individuelle Rechtsberatung und sind rechtlich trotzdem auf der sicheren Seite.
Die Auslagerung von IT-Aufgaben ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, externes Know-how zu nutzen und Kosten zu sparen. Gerade an die Auftragsdatenverarbeitung stellt das Bundesdatenschutzgesetz hohe Anforderungen. So muss sichergestellt werden, dass externe Dienstleister die gleichen Standards erfüllen, die für den Auftraggeber gelten. Eine Missachtung der Vorschriften wird mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft.
Um Auftraggebern und Auftragnehmern Klarheit zu verschaffen, enthält der BITKOM-Leitfaden eine so genannte Mustervertragsanlage. Darin steht, an welche Standards sich Unternehmen nach der Novelle des Datenschutzgesetzes seit 2009 halten müssen. Die Publikation ist gratis abrufbar unter www.bitkom.org/de/publikationen/38336_45940.aspx .
Ansprechpartner
Christian Spahr
Pressesprecher
Telekommunikation & Recht
Tel. +49. 30. 27576-112
Fax +49. 30. 27576-400
c.spahr@bitkom.org
Dr. Tobias Stadler
Bereichsleiter
Telekommunikationspolitik
Tel. +49. 30. 27576-224
Fax +49. 30. 27576-409
t.stadler@bitkom.org
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.300 Unternehmen, davon 950 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
Die Auslagerung von IT-Aufgaben ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, externes Know-how zu nutzen und Kosten zu sparen. Gerade an die Auftragsdatenverarbeitung stellt das Bundesdatenschutzgesetz hohe Anforderungen. So muss sichergestellt werden, dass externe Dienstleister die gleichen Standards erfüllen, die für den Auftraggeber gelten. Eine Missachtung der Vorschriften wird mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft.
Um Auftraggebern und Auftragnehmern Klarheit zu verschaffen, enthält der BITKOM-Leitfaden eine so genannte Mustervertragsanlage. Darin steht, an welche Standards sich Unternehmen nach der Novelle des Datenschutzgesetzes seit 2009 halten müssen. Die Publikation ist gratis abrufbar unter www.bitkom.org/de/publikationen/38336_45940.aspx .
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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.300 Unternehmen, davon 950 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.