Handynotrufe ab 1. Juli nur mit aktivierter SIM-Karte
Berlin, 24. Juni 2009 - Notrufe per Handy sind ab 1. Juli nur noch mit betriebsbereiter SIM-Karte möglich. Dann tritt in Deutschland eine Änderung der Notrufverordnung zum Telekommunikationsgesetz in Kraft. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. „Bislang war ein Notruf auch ohne SIM-Karte möglich, doch leider kam es häufig zu Missbrauch“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.
Ob aus Vorsatz, als vermeintlicher Scherz oder zum Testen eines Gebraucht-Handys vor dem Kauf: Die Notruf-Leitstellen litten immer stärker unter dem Missbrauch und waren daher für tatsächliche Notrufe schlechter erreichbar. Bislang waren die Täter nur schwer zu ermitteln. Deshalb hat der Gesetzgeber reagiert. Ab Juli dürfen die Mobilfunknetzbetreiber nur noch Notrufe zustellen, die von Handys mit betriebsbereiter SIM-Karte eingehen. „Die Einschränkung des Notrufs per Handy ist bedauerlich, aber für das Funktionieren des Notrufsystems unumgänglich“, sagt Scheer. Der Missbrauch des Notrufs ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Der Täter muss außerdem für mögliche Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen aufkommen. Mit der Einführung der SIM-Kartenpflicht können die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Schließlich wird die Rufnummer immer an die Notrufleitstelle übermittelt, selbst wenn die Rufnummernübermittlung ausgeschaltet ist.
Die Rückverfolgung und Zuordnung eines Anrufs ist auch bei Prepaid-Karten möglich. Käufer von Prepaid-Karten müssen sich seit Jahren ausweisen und ihre Daten beim Verkäufer registrieren lassen. Bei Missbrauch oder Straftaten richten sich die Ermittlungen zunächst immer gegen den registrierten Besitzer der SIM-Karte – das sollten Handybesitzer bei der Weitergabe oder dem Verkauf ihres alten Handys mit SIM-Karte wissen. Zudem ist eine Weitergabe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunkbetreiber meist untersagt oder bedarf zumindest der Zustimmung des Anbieters. Nutzer von Prepaid-Karten sollten außerdem regelmäßig prüfen, ob ihre Karte bei längerer Nichtnutzung deaktiviert wurde. Bucht sich das Gerät in das Netz ein und hat man keine SMS des Anbieters erhalten, so ist alles in Ordnung.
Hintergrund: Die Notrufnummer 112 kann in ganz Europa kostenlos von Fest- und Mobiltelefonen angerufen werden. Die einheitliche Notrufnummer hatte der Europäische Rat im Jahr 1991 beschlossen, sie ist mittlerweile in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt. Sie verbindet den Anrufer mit der nächstgelegenen Leitstelle von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr.
Ansprechpartner
Marc Thylmann
Pressesprecher
Technologien & Dienste
Tel.: +49.30.27576-111
Fax: +49.30.27576-51-111
m.thylmann@bitkom.org
Manfred Breul
Bereichsleiter
Telekommunikation
Tel. +49. 30. 27576-260
Fax +49. 30. 27576-51-260
m.breul@bitkom.org
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. vertritt mehr als 1.300 Unternehmen, davon 950 Direktmitglieder mit etwa 135 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Anbieter von Software, IT-Services und Telekommunikationsdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungspolitische Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
Ob aus Vorsatz, als vermeintlicher Scherz oder zum Testen eines Gebraucht-Handys vor dem Kauf: Die Notruf-Leitstellen litten immer stärker unter dem Missbrauch und waren daher für tatsächliche Notrufe schlechter erreichbar. Bislang waren die Täter nur schwer zu ermitteln. Deshalb hat der Gesetzgeber reagiert. Ab Juli dürfen die Mobilfunknetzbetreiber nur noch Notrufe zustellen, die von Handys mit betriebsbereiter SIM-Karte eingehen. „Die Einschränkung des Notrufs per Handy ist bedauerlich, aber für das Funktionieren des Notrufsystems unumgänglich“, sagt Scheer. Der Missbrauch des Notrufs ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet. Der Täter muss außerdem für mögliche Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen aufkommen. Mit der Einführung der SIM-Kartenpflicht können die Verursacher nun einfacher straf- und zivilrechtlich verfolgt werden. Schließlich wird die Rufnummer immer an die Notrufleitstelle übermittelt, selbst wenn die Rufnummernübermittlung ausgeschaltet ist.
Die Rückverfolgung und Zuordnung eines Anrufs ist auch bei Prepaid-Karten möglich. Käufer von Prepaid-Karten müssen sich seit Jahren ausweisen und ihre Daten beim Verkäufer registrieren lassen. Bei Missbrauch oder Straftaten richten sich die Ermittlungen zunächst immer gegen den registrierten Besitzer der SIM-Karte – das sollten Handybesitzer bei der Weitergabe oder dem Verkauf ihres alten Handys mit SIM-Karte wissen. Zudem ist eine Weitergabe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mobilfunkbetreiber meist untersagt oder bedarf zumindest der Zustimmung des Anbieters. Nutzer von Prepaid-Karten sollten außerdem regelmäßig prüfen, ob ihre Karte bei längerer Nichtnutzung deaktiviert wurde. Bucht sich das Gerät in das Netz ein und hat man keine SMS des Anbieters erhalten, so ist alles in Ordnung.
Hintergrund: Die Notrufnummer 112 kann in ganz Europa kostenlos von Fest- und Mobiltelefonen angerufen werden. Die einheitliche Notrufnummer hatte der Europäische Rat im Jahr 1991 beschlossen, sie ist mittlerweile in allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt. Sie verbindet den Anrufer mit der nächstgelegenen Leitstelle von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr.
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Marc Thylmann
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