Gründungszuschuss: einfache und gute Förderung für Existenzgründer
Zur Absicherung der privaten Lebenskosten hat sich der „neue“ Gründungszuschuss bewährt. Der Gründungszuschuss ist besser als die „Ich AG“ oder das „Überbrückungsgeld“. Wer sich eine selbstständige Existenz aufbauen will, ist gut beraten, den „Umweg“ über die Arbeitslosigkeit und das bewilligte Arbeitslosengeld I finanziell strategisch zu überdenken. Es geht in der Regel um viel Geld! Das können bis zu 23.500 € sein!
Es ist erstaunlich. Kurz nach Einführung des neuen Gründungszuschusses ging die Antragstellung erwartungsgemäß zurück. Schon jetzt ist statistisch erkennbar, dass die monatliche Antragsstellung für den Gründungszuschuss, die Erwartungen der Regierung (ca.14.000 Gründungen monatlich) und der Bundesanstalt für Arbeit erfüllen wird. Die Unternehmensberatung ok-Ziel erreicht! aus Berlin erwartet auf Dauer sogar höhere Gründungszahlen.
Was ist anders? Offensichtlich klären die Sachbearbeiter/innen der Agenturen für Arbeit Ihre Kunden besser über die Zuschussvoraussetzungen auf. Es scheint kaum Verständnisprobleme bei der Antragstellung für den Gründungszuschuss zu geben. Nur zur nochmaligen Absicherung der Vorgehensweise werden telefonische Beratungen von Existenzgründern abgefragt.
Gleich geblieben ist, dass die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III für den Gründungszuschuss, z.B. vom Unternehmensberater, dem der Gründer vertraut, zur Begutachtung der erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden muss.
Diese Begutachtung mit anschließender Stellungnahme erhalten die Existenzgründer deutschlandweit bereits für 49 € von ok-Ziel erreicht!.
Welche Unterlagen sind für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle vorgeschrieben und erforderlich? Hier hat sich zur Vergangenheit nichts verändert.
Existenzgründer aller Branchen benötigen: ein Kurzkonzept über das Gründungsprojekt zur Erläuterung der Geschäftsidee, einen tabellarischen Lebenslauf und Befähigungsnachweise/Zeugnisse zum Nachweis der fachlichen Kompetenz der Gründungsbranche und für die allgemeine kaufmännische Kompetenz, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und ggf. eine Begründung der letzten Geschäftsaufgabe.
Die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau ist ein sehr wichtiger Finanzplan, den der Gründer erstellen soll. Pro Blatt ist eine Jahresplanung in Monatsübersicht, z.B. in Excel, zu erstellen. Eine Planung der nächsten drei Jahre ist üblich.
Existenzgründer, die keine kaufmännische Kompetenz auf Zeugnissen beweisen können, haben mit der erfolgreichen Erstellung eines Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplans und der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, die Möglichkeit Ihr kaufmännisches Verständnis unter Beweis zu stellen.
In diese Pläne gehören die steuerlichen Abschreibungswerte –AfA- genauso hinein, wie alle betrieblichen Kosten der neuen Unternehmung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die in Zukunft ausgeübt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.okzielerreicht.de und im Suchverzeichnis der KfW-Bank www.kfw-beraterboerse.de unter dem Suchnamen der Unternehmensberaterin: Kerstin Neumann.
Telefonische Informationen erhalten Existenzgründer bei der Unternehmensberatung ok-Ziel erreicht! auch unter Tel. 030/ 375 91 474.
Ok Ziel erreicht!
Unternehmensberatung
Olaf Hoprich und Kerstin Neumann GbR
10439 Berlin
Aalesunder Str. 1a
Tel.: 030 375 91 474
http://www.okzielerreicht.de
Pressekontakt: Kerstin Neumann
info@okzielerreicht.de
Ob Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld in Berlin, Stuttgart, Hannover, Duisburg, Kiel oder sonst in Deutschland, ok – Ziel erreicht! ist eine lohnende Adresse mit umfangreichem Beratungsservice für Existenzgründer per Email, Telefon oder im persönlichen Gespräch.
Es ist erstaunlich. Kurz nach Einführung des neuen Gründungszuschusses ging die Antragstellung erwartungsgemäß zurück. Schon jetzt ist statistisch erkennbar, dass die monatliche Antragsstellung für den Gründungszuschuss, die Erwartungen der Regierung (ca.14.000 Gründungen monatlich) und der Bundesanstalt für Arbeit erfüllen wird. Die Unternehmensberatung ok-Ziel erreicht! aus Berlin erwartet auf Dauer sogar höhere Gründungszahlen.
Was ist anders? Offensichtlich klären die Sachbearbeiter/innen der Agenturen für Arbeit Ihre Kunden besser über die Zuschussvoraussetzungen auf. Es scheint kaum Verständnisprobleme bei der Antragstellung für den Gründungszuschuss zu geben. Nur zur nochmaligen Absicherung der Vorgehensweise werden telefonische Beratungen von Existenzgründern abgefragt.
Gleich geblieben ist, dass die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III für den Gründungszuschuss, z.B. vom Unternehmensberater, dem der Gründer vertraut, zur Begutachtung der erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden muss.
Diese Begutachtung mit anschließender Stellungnahme erhalten die Existenzgründer deutschlandweit bereits für 49 € von ok-Ziel erreicht!.
Welche Unterlagen sind für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle vorgeschrieben und erforderlich? Hier hat sich zur Vergangenheit nichts verändert.
Existenzgründer aller Branchen benötigen: ein Kurzkonzept über das Gründungsprojekt zur Erläuterung der Geschäftsidee, einen tabellarischen Lebenslauf und Befähigungsnachweise/Zeugnisse zum Nachweis der fachlichen Kompetenz der Gründungsbranche und für die allgemeine kaufmännische Kompetenz, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und ggf. eine Begründung der letzten Geschäftsaufgabe.
Die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau ist ein sehr wichtiger Finanzplan, den der Gründer erstellen soll. Pro Blatt ist eine Jahresplanung in Monatsübersicht, z.B. in Excel, zu erstellen. Eine Planung der nächsten drei Jahre ist üblich.
Existenzgründer, die keine kaufmännische Kompetenz auf Zeugnissen beweisen können, haben mit der erfolgreichen Erstellung eines Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplans und der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, die Möglichkeit Ihr kaufmännisches Verständnis unter Beweis zu stellen.
In diese Pläne gehören die steuerlichen Abschreibungswerte –AfA- genauso hinein, wie alle betrieblichen Kosten der neuen Unternehmung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die in Zukunft ausgeübt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.okzielerreicht.de und im Suchverzeichnis der KfW-Bank www.kfw-beraterboerse.de unter dem Suchnamen der Unternehmensberaterin: Kerstin Neumann.
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