Gemeinsame Vergütungsregeln für Zeitungs-Freie vereinbart
Berlin, 5.01.2010 - Nach über sechsjährigen Verhandlungen ist es den Gewerkschaften DJV und ver.di gelungen, mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger gemeinsame Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen zu vereinbaren. Damit sollen verbindliche Grundlagen für die angemessene Honorierung von Freien an Tageszeitungen geschaffen werden. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken bezeichnete die Vergütungsregeln als "wichtigen Schritt auf dem Weg zur Sicherung der materiellen Basis freier Journalisten. Freie sollten die jetzt vereinbarten Honorare in jedem Fall geltend machen, damit Dumpinghonorare und das Feilschen mit dem Verlag über die Höhe des Honorars bald der Vergangenheit angehören."
Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen für hauptberuflich freie Journalisten Vergütungssätze vor, die für alle Verlage Geltung beanspruchen, da sie nach dem Urhebergesetz angemessen sind. Die Honorarhöhen sind für Textbeiträge gestaffelt nach der Auflage der Zeitung und unterteilt in journalistische Gattungen. Sie liegen beim Erstdruck je nach Auflage und Gattung in der Bandbreite zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Druckzeile, beim Zweitdruck zwischen 38 Cent und 1,25 Euro. Zeitungsverleger und Gewerkschaften sehen diese Honorarhöhen als angemessen an. Liegen Honorare bereits heute über diesen Sätzen, gehen beide Vertragsseiten davon aus, dass die bestehenden Sätze bei der jeweiligen Tageszeitung der Maßstab für die Angemessenheit der Honorierung sind. Über die Angemessenheit von Honoraren war es in der Vergangenheit immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen gekommen.
Für Fotojournalisten ist es bisher nicht gelungen, zu einem endgültigen Ergebnis zu gelangen. DJV und ver.di haben mit dem BDZV weitere Verhandlungen vereinbart und angekündigt, die Schlichtungsstelle anzurufen, wenn keine Einigung zustande kommt.
Dem Verhandlungsergebnis müssen die zuständigen Gremien der Verbände, beim DJV der DJV-Gesamtvorstand, noch zustimmen. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollen am 1. Februar in Kraft treten. Sie sind auf der DJV-Homepage nachzulesen unter
http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU/Gem-Verg%C3%BCtungsregeln-endg.pdf
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Die gemeinsamen Vergütungsregeln sehen für hauptberuflich freie Journalisten Vergütungssätze vor, die für alle Verlage Geltung beanspruchen, da sie nach dem Urhebergesetz angemessen sind. Die Honorarhöhen sind für Textbeiträge gestaffelt nach der Auflage der Zeitung und unterteilt in journalistische Gattungen. Sie liegen beim Erstdruck je nach Auflage und Gattung in der Bandbreite zwischen 47 Cent und 1,65 Euro pro Druckzeile, beim Zweitdruck zwischen 38 Cent und 1,25 Euro. Zeitungsverleger und Gewerkschaften sehen diese Honorarhöhen als angemessen an. Liegen Honorare bereits heute über diesen Sätzen, gehen beide Vertragsseiten davon aus, dass die bestehenden Sätze bei der jeweiligen Tageszeitung der Maßstab für die Angemessenheit der Honorierung sind. Über die Angemessenheit von Honoraren war es in der Vergangenheit immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen gekommen.
Für Fotojournalisten ist es bisher nicht gelungen, zu einem endgültigen Ergebnis zu gelangen. DJV und ver.di haben mit dem BDZV weitere Verhandlungen vereinbart und angekündigt, die Schlichtungsstelle anzurufen, wenn keine Einigung zustande kommt.
Dem Verhandlungsergebnis müssen die zuständigen Gremien der Verbände, beim DJV der DJV-Gesamtvorstand, noch zustimmen. Die gemeinsamen Vergütungsregeln sollen am 1. Februar in Kraft treten. Sie sind auf der DJV-Homepage nachzulesen unter
http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU/Gem-Verg%C3%BCtungsregeln-endg.pdf
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Hendrik Zörner
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