DJV: Vertragsbedingungen der Ärzte Zeitung inakzeptabel
Berlin, 16.03.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband warnt vor der Unterzeichnung der neuen Verträge, die von der Ärzte Zeitung Verlags-GmbH, Neu-Isenburg, verschickt werden. Demnach müssen freie Mitarbeiter der Ärzte Zeitung Verlags-GmbH Rechte "in jeder bekannten und unbekannten Nutzungsart" einräumen und ihr die Übertragung dieser Rechte an Unternehmen in der Springer Sciene+Business Media Gruppe ermöglichen. Ein gesondertes angemessenes Honorar für solche zusätzlichen Nutzungen ist im Vertrag dagegen nicht vorgesehen.
"Die entsprechenden Vertragsregelungen sind nicht mit den gesetzlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes vereinbar", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Eine Klausel, mit der durch die erste und einzige Vergütung sämtliche vorgesehenen Nutzungen und Verwertungsrechte abgegolten sind, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild, wonach Urheber an jeder Nutzung ihrer Werke zu beteiligen sind." Konken forderte den Verlag auf, die strittigen Vertragsklauseln zurückzuziehen. Es sei zudem empörend, dass der Verlag versuche, sich in einem Schreiben an die freien Mitarbeiter auf den DJV zu berufen: "Der Vertrag gibt in keiner Weise wieder, was der DJV von Verlagen erwartet." Der DJV-Vorsitzende verwies dabei auf die seit 1. Februar 2010 geltenden Vergütungsregelungen an Tageszeitungen.
Die Ärzte Zeitung ist eine Tageszeitung mit Sitz in Hessen. Der hessische Verlegerverband hatte sich nicht an den Verhandlungen über die Vergütungsregeln beteiligt. Nach Auffassung des DJV gelten in Hessen aber keine anderen Maßstäbe für die Angemessenheit von Honoraren als in anderen Bundesländern.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Eva Werner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
"Die entsprechenden Vertragsregelungen sind nicht mit den gesetzlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes vereinbar", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Eine Klausel, mit der durch die erste und einzige Vergütung sämtliche vorgesehenen Nutzungen und Verwertungsrechte abgegolten sind, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild, wonach Urheber an jeder Nutzung ihrer Werke zu beteiligen sind." Konken forderte den Verlag auf, die strittigen Vertragsklauseln zurückzuziehen. Es sei zudem empörend, dass der Verlag versuche, sich in einem Schreiben an die freien Mitarbeiter auf den DJV zu berufen: "Der Vertrag gibt in keiner Weise wieder, was der DJV von Verlagen erwartet." Der DJV-Vorsitzende verwies dabei auf die seit 1. Februar 2010 geltenden Vergütungsregelungen an Tageszeitungen.
Die Ärzte Zeitung ist eine Tageszeitung mit Sitz in Hessen. Der hessische Verlegerverband hatte sich nicht an den Verhandlungen über die Vergütungsregeln beteiligt. Nach Auffassung des DJV gelten in Hessen aber keine anderen Maßstäbe für die Angemessenheit von Honoraren als in anderen Bundesländern.
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