DJV gegen Vorratsspeicherung
In einer gemeinsamen Erklärung vom Dienstag sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete "Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten" aus. EU-Pläne sehen vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werden soll, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das Europäische Parlament im Dezember grünes Licht gab, steht die Entscheidung der EU-Justizminister noch aus.
Zehn Verbände, darunter der Deutsche Journalisten-Verband, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Chaos Computer Club (CCC), bezeichnen die geplante Datenspeicherung als "inakzeptabel". "Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung", heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Verbände. Die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten solle gerichtlich überprüft werden.
Die zehn Verbände fordern die Mitglieder des Bundestags auf, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Falls die EG-Richtlinie nicht zu verhindern sei, müssten wenigstens die verbleibenden Spielräume zugunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden. Die Organisationen präsentieren einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur nationalen Umsetzung der Richtlinie. So sollen die Datenspeicherung und der Datenabruf auf ein Minimum beschränkt werden. Die bestehende Identifizierungspflicht vor dem Abschluss von Telefon- und Handyverträgen soll aufgehoben werden. Weitere Punkte sind:
- Die Ausschöpfung der maximalen Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 - für Internetdaten bis Anfang 2009.
- Eine Vorratsdatenspeicherung nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten.
- Die Zulässigkeit des Zugriffs auf die Kommunikationsdaten nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht.
- Den Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten nur in Ausnahmefällen zuzulassen.