DDV untermauert Position zum Anti-Spam-Gesetz
Nach dem neuerlichen Vorstoß von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN untermauert der Deutsche Direktmarketing Verband seine Position zum so genannten Anti-Spam-Gesetz. Diese Bundestagsfraktion hatte vergangene Woche einen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Teledienste-Gesetzes (Anti-Spam-Gesetz)“ in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf ist inhaltlich mit dem Vorhaben von Rot/Grün aus dem Jahre 2005 identisch, das in der letzten Wahlperiode nicht zu Ende geführt werden konnte.
„Der DDV weiß um die Probleme und Gefahren, die von so genanntem „Spam“ im klassischem Sinne ausgehen, gleichwohl sind die aktuell geplanten Gesetzesänderungen nicht geeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen, nämlich Verbraucher und Unternehmen in Deutschland vor „Spam“ zu schützen“, macht Patrick Tapp, Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog deutlich. So bleibe das Problem der Versendung aus dem Ausland ungelöst, es gäbe keine Differenzierung zwischen „Spam“ und „E-Mail-Werbung“, zudem seien gesetzliche Regelungen hinreichend vorhanden. Der DDV sieht daher nach wie vor keinen Handlungsbedarf für eine Änderung und Erweiterung des Teledienste-Gesetzes.
Statt gesetzlicher Vorgaben sollten vom Gesetzgeber besser Maßnahmen der Selbstregulierung gefördert und den Verbrauchern Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie bereits heute – gegebenenfalls mit Hilfe von Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden - ihre bestehenden Rechte durchsetzen können. „Auch Verbände sollten hier stärker eingebunden sein“, so Tapp. Der DDV praktiziere dies bereits seit vielen Jahren mit einer eigenen Verbraucher-Website (www.direktmarketing-info.de).