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BITKOM begrüßt Änderungen an Gesetz zu Web-Sperren

Scheer: Offene Fragen weitgehend beantwortet. Eigenständige gesetzliche Regelung mit Evaluation. Am Donnerstag Abstimmung im Bundestag.
bitkom | 16.06.2009

Berlin, 16. Juni 2009
Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt die Änderungen der Koalition am geplanten Gesetz zu Internetsperren gegen Kinderpornografie. „Die von Wirtschaft und Politikern benannten offenen Fragen sind weitgehend beantwortet“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. „Wir tragen dieses Gesetz mit, weil es ein Signal gegen besonders abscheuliche Verbrechen ist und gleichzeitig den Providern die notwendige Rechtssicherheit gibt.“ Auf Basis des Gesetzes können Internet-Anbieter Zugangshürden gegen kinderpornografische Webseiten installieren. Scheer: „Der Bundestag hat einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte geleistet. Das Gesetzesvorhaben ist jetzt weitaus praxisnäher als noch vor Wochen.“

Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Hightech-Branche umgesetzt und schafft ein eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Web. Das Vorhaben, die Sperren im umfangreichen Telemediengesetz festzuschreiben, wird nicht weiter verfolgt. „Mit einem eigenständigen Gesetz lässt sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen“, so Scheer. In dem Gesetz wird auch unterstrichen, dass die Blockierung nur gegen Kinderpornografie eingesetzt werden darf. „Damit wird Forderungen Einhalt geboten, aufwendige Zugangssperren künftig auch gegen einfache Rechtsverstöße im Web einzusetzen“, so Scheer. „Wir nehmen die Politik beim Wort, denn die Diskussion um solche Eingriffe wird sicher nicht verstummen.“

Zwei weitere wichtige Ergänzungen wurden in den Gesetzentwurf aufgenommen: Die vom Bundeskriminalamt zu erstellende Sperrliste soll von einem unabhängigen Gremium kontrolliert und der Erfolg der Maßnahmen nach zwei Jahren überprüft werden. Für eine Evaluation hatte sich auch der BITKOM eingesetzt. „Wir müssen genau analysieren, inwieweit die Sperren den kriminellen Markt austrocknen und die Opfer schützen. Bei Bedarf ist nachzusteuern“, so Prof. Scheer.

Gestrichen wurde der Passus, wonach jeder Klick auf eine kinderpornografische Seite automatisch an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden kann. Der Grund: Manche Surfer rufen etwa über Spam-E-Mails oder Schadprogramme unbeabsichtigt solche Adressen auf. Auch Nutzer ohne pädophile Neigungen hätten so schwer verdächtigt werden können. Darauf hatte der BITKOM mehrfach aufmerksam gemacht. „Wir müssen dafür sorgen, dass gezielt jene ausfindig gemacht werden, die bewusst auf Kinderpornografie zugreifen“, fordert Scheer. „Der einmalige Aufruf einer gesperrten Web-Adresse ist dafür kein hinreichendes Indiz.“

Das Gesetz tritt voraussichtlich noch im Sommer in Kraft. Sechs Monate später sind Bußgelder gegen Internet-Anbieter möglich, die die Sperren nicht umgesetzt haben. Damit hat die Branche de facto die nötige Übergangsfrist von einem halben Jahr. „Mit umfangreichen technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen werden die Provider für die Umsetzung sorgen“, erklärte Scheer. Ziel der Regelung ist, eine für alle Provider gültige Grundlage für die Sperrungen zu schaffen. Mehrere Unternehmen, die einen großen Teil des deutschen Marktes für Internetanschlüsse abdecken, hatten zu diesem Zweck bereits Einzelverträge mit der Bundesregierung geschlossen (Deutsche Telekom, Kabel Deutschland, Hansenet/Alice, Telefonica/o2 und Vodafone/Arcor).

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