Fallstricke umgehen bei der Neukundenansprache im E-Mail-Marketing
Neukunden sind für jedes Unternehmen wichtig. Im Onlinebereich hat sich das Marketinginstrument E-Mail dafür bewährt. Unternehmen generieren jedoch selten eigene Adressdatenbestände und beauftragen deshalb Dienstleister für ihren Werbemittelversand. Doch wie sieht die Rechtslage aus? Ist es in Deutschland überhaupt legal, Werbung per E-Mail an potenzielle Neukunden zu versenden? Was macht das Einholen der Einverständniserklärung bei Neukunden besonders brisant?
„Der Kernpunkt der Problematik ist die sogenannte hinreichende Bestimmtheit“, sagt der Rechtsexperte der Neuen Medien und TÜV-geprüfte Datenschutzbeauftragte Dr. Martin Bahr und erklärt: „das heißt, wenn ich (als Dienstleister) eine Einwilligung erhebe, weiß ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht, für welchen Bereich ich später – vielleicht in einem Monat oder einem Jahr – Werbung schalte. Das führt in der Praxis oft dazu, dass die Einwilligung unwirksam ist.“
Wichtig zu wissen: Für die werbliche Ansprache gelten im E-Mail-Marketing sowohl für B2C als auch für B2B dieselben Voraussetzungen. „Wenn ich für meine eigenen Waren und Dienstleistungen werbe, weiß ich, für was und für wen ich werbe – das kann ich zum Beispiel bei einem Gewinnspiel konkretisieren. Schwieriger wird es, wenn ich für Dritte Werbung schalte“, erläutert Dr. Martin Bahr, „aber: E-Mail-Marketing ist auch in diesem Fall möglich, man muss nur die Fallstricke beachten.“
Welche Schwierigkeiten noch auftreten können und was für die rechtssichere Datengenerierung außerdem relevant ist, erörtert Herr Dr. Martin Bahr im Interview mit Herrn Corc Uysal, Geschäftsführer der Interactive One GmbH. Das gesamte Interview mit RA Dr. Martin Bahr ist als Podcast Folge 5: Offene Worte zum Thema Rechtssicherheit im E-Mail-Marketing – ein Interview mit RA Dr. Bahr in der neuen Podcast Serie der Interactive One GmbH zu finden: https://www.interactive-one.de/de/aktuelles/podcast.html
Dr. Martin Bahr ist seit fast 20 Jahren Rechtsanwalt in Hamburg und spezialisiert auf den Bereich Recht der Neuen Medien und Datenschutzrecht: www.Dr-Bahr.com