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cobra Version 2018 DATENSCHUTZ-ready veröffentlicht

Im Fokus: Effiziente Kundenbeziehung und Einhaltung der EU-DSGVO.
© cobra - computer's brainware GmbH
 
Pünktlich zum Stichtag der EU-DSGVO veröffentlicht der CRM-Pionier cobra die neue Version 2018 DATENSCHUTZ-ready. Wie der Name schon verrät, stehen cobra Nutzern neben Funktionen für ein erfolgreiches Kundenbeziehungsmanagement, Neuerungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung, die bereits in einem umfangreichen Prüfungsprozess ausgezeichnet wurden.

Ab dem 25. Mai 2018 muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung angewendet werden, von der die meisten Unternehmen betroffen sind. Damit das Kundenbeziehungsmanagement trotz der schärferen Gesetzeslage weiterhin effizient gestaltet werden kann, beschäftigt sich der CRM-Hersteller seit Herbst 2016 mit dieser Thematik und kann nun eine umfangreiche Erweiterung seiner CRM Lösungen vorstellen. „Wir sind stolz, dass wir die cobra Version 2018 DATENSCHUTZ-ready ausliefern können. In Zusammenarbeit mit IT-Fachanwälten hat sich das gesamte Team in den letzten 20 Monaten intensiv mit der EU-DSGVO auseinandergesetzt und viel Herzblut in die Entwicklung gesteckt. Unser Team besteht aus ausgebildeten Datenschützern, die unseren Kunden optimale Software-Beratung bieten können. Die Software wurde zudem in einem monatelangen Prozess geprüft und wurde als geprüfte Software zur Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO ausgezeichnet“, freut sich Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra GmbH.

Personenbezogene Daten können in der cobra Version 2018 ganz einfach gekennzeichnet und konfiguriert werden. Entsprechende Quellenangaben oder Verwendungszwecke können personenbezogen zugeordnet und ggf. zur Erfüllung von Nachweispflichten aufgerufen werden. Macht eine betroffene Person von ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch, können die jeweiligen personenbezogenen Daten auf Knopfdruck ausgegeben werden.

In der cobra Version 2018 werden also nicht nur die rechtlichen Vorgaben, wie z. B. die Erfüllung von Auskunftspflichten, abgebildet, sondern sie werden darüber hinaus äußerst benutzerfreundlich und komfortabel umgesetzt. Wesentliche Bestandteile können außerdem der Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 EU-DSGVO dienen.

Im Zusammenhang mit der EU-DSGVO wird besonders oft das Thema „Löschen“ angesprochen. Auch hierfür bietet cobra eine DATENSCHUTZ-ready-Funktion: Zur Löschung vorgesehene Datensätze können sofort oder anhand des integrierten Löschplans auch zeitlich versetzt gelöscht werden, z. B. nachdem der Verarbeitungszweck erloschen oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen sind. Nach der Löschung können Sperrvermerke gesetzt und Adressen auf eine Sperrliste gesetzt werden, um einen wiederholten Import der Adresse zu verhindern. Die Rechteverwaltung ermöglicht es zudem, dass nur berechtigte Mitarbeiter z. B. Zugriff auf sensible Daten oder die Löschprozesse haben.

Die neue Version 2018 steht ab sofort zur Verfügung. Mehr Informationen unter www.cobra.de.