Nur 10 Prozent haben Datenschutzgrundverordnung umgesetzt
Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Auswirkung der Datenschutzgrundverordnung auf Unternehmen“ der artegic AG. Ziel der Studie war es, eine Einschätzung deutscher Unternehmen zur Bedeutung der Datenschutzgrundverordnung, den Auswirkungen auf ihr Unternehmen sowie dem Stand der Umsetzung zu erlangen.
59,2 Prozent der Unternehmen haben sich bereits mit der Datenschutzgrundverordnung befasst, weitere 37,3 Prozent haben zumindest davon gehört. Fast alle Unternehmen haben das Thema also grundsätzlich auf dem Schirm. Doch fühlen sie sich auch betroffen? 61,6 Prozent sagen, dass sie stark oder sogar sehr stark betroffen sind. 26 Prozent fühlen sich moderat betroffen, 9,5 Prozent kaum.
Nachholbedarf bei der Umsetzung der Anforderungen
In der Umsetzung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung haben die Unternehmen jedoch noch Nachholbedarf. Die Umsetzung muss in ca. einem Jahr, am 25. Mai 2018, abgeschlossen sein. Sonst drohen Unternehmen teils empfindliche Strafen. Je nach Verstoß bis zu 20 Mio. EUR oder 4 Prozent des gesamten, weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Bisher haben jedoch nur 10 Prozent der Unternehmen die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung bereits umgesetzt. Nur 5,3 Prozent hatten die Anforderungen bereits vor der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung umgesetzt und das, obwohl die neue Verordnung sich in wesentlichen Teilen an bereits vorher geltendem deutschen Recht orientiert. 24,3 Prozent haben noch gar nicht begonnen oder sind noch nicht einmal darauf vorbereitet. Immerhin 26 Prozent sind zumindest in der Planung, haben aber noch nicht mit der konkreten Umsetzung begonnen. 22,5 Prozent haben weniger als die Hälfte der Anforderungen umgesetzt, 17,2 Prozent mehr als die Hälfte aber noch nicht alle. B2B Unternehmen sind in der Umsetzung etwas weiter als B2C Unternehmen.
Wird die Rechtslage durch die Datenschutzgrundverordnung (eher) besser bzw. transparenter?
65,1 Prozent der Unternehmen stehen der Datenschutzgrundverordnung positiv gegenüber und erhoffen sich eine transparentere Rechtslage. In 73,3 Prozent der Unternehmen hat Datenschutz ohnehin eine hohe oder sogar sehr hohe Priorität.
Datenschutzgrundverordnung regelt Datenschutz in der EU neu
Am 25. Mai 2016 ist mit der Datenschutzgrundverordnung eine neue rechtliche Grundlage zum Datenschutz in der EU verabschiedet worden. Betroffen sind nahezu alle Unternehmen – in jedem Fall solche, zu deren Geschäftsmodell die Erfassung und Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten gehört. Für das digitale Marketing, das heute zunehmend datengetrieben ist, gibt es eine Reihe von besonderen Herausforderungen, aber auch Chancen, die zu beachten sind. Einige der Neuerungen sind grundlegender Natur und können Geschäftsmodelle in Frage stellen. In jedem Fall steigen der Aufwand und das Risiko im Bereich der Implementierung von Datenschutz in Unternehmen.
Studie zur Datenschutzgrundverordnung zum Download verfügbar
Die vollständigen Studienergebnisse der Studie „Auswirkung der Datenschutzgrundverordnung auf Unternehmen“ gibt es ab sofort zum kostenlosen Download unter https://www.artegic.com/de/studie-datenschutzgrundverordnung
59,2 Prozent der Unternehmen haben sich bereits mit der Datenschutzgrundverordnung befasst, weitere 37,3 Prozent haben zumindest davon gehört. Fast alle Unternehmen haben das Thema also grundsätzlich auf dem Schirm. Doch fühlen sie sich auch betroffen? 61,6 Prozent sagen, dass sie stark oder sogar sehr stark betroffen sind. 26 Prozent fühlen sich moderat betroffen, 9,5 Prozent kaum.
Nachholbedarf bei der Umsetzung der Anforderungen
In der Umsetzung der Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung haben die Unternehmen jedoch noch Nachholbedarf. Die Umsetzung muss in ca. einem Jahr, am 25. Mai 2018, abgeschlossen sein. Sonst drohen Unternehmen teils empfindliche Strafen. Je nach Verstoß bis zu 20 Mio. EUR oder 4 Prozent des gesamten, weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Bisher haben jedoch nur 10 Prozent der Unternehmen die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung bereits umgesetzt. Nur 5,3 Prozent hatten die Anforderungen bereits vor der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung umgesetzt und das, obwohl die neue Verordnung sich in wesentlichen Teilen an bereits vorher geltendem deutschen Recht orientiert. 24,3 Prozent haben noch gar nicht begonnen oder sind noch nicht einmal darauf vorbereitet. Immerhin 26 Prozent sind zumindest in der Planung, haben aber noch nicht mit der konkreten Umsetzung begonnen. 22,5 Prozent haben weniger als die Hälfte der Anforderungen umgesetzt, 17,2 Prozent mehr als die Hälfte aber noch nicht alle. B2B Unternehmen sind in der Umsetzung etwas weiter als B2C Unternehmen.
Wird die Rechtslage durch die Datenschutzgrundverordnung (eher) besser bzw. transparenter?
65,1 Prozent der Unternehmen stehen der Datenschutzgrundverordnung positiv gegenüber und erhoffen sich eine transparentere Rechtslage. In 73,3 Prozent der Unternehmen hat Datenschutz ohnehin eine hohe oder sogar sehr hohe Priorität.
Datenschutzgrundverordnung regelt Datenschutz in der EU neu
Am 25. Mai 2016 ist mit der Datenschutzgrundverordnung eine neue rechtliche Grundlage zum Datenschutz in der EU verabschiedet worden. Betroffen sind nahezu alle Unternehmen – in jedem Fall solche, zu deren Geschäftsmodell die Erfassung und Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten gehört. Für das digitale Marketing, das heute zunehmend datengetrieben ist, gibt es eine Reihe von besonderen Herausforderungen, aber auch Chancen, die zu beachten sind. Einige der Neuerungen sind grundlegender Natur und können Geschäftsmodelle in Frage stellen. In jedem Fall steigen der Aufwand und das Risiko im Bereich der Implementierung von Datenschutz in Unternehmen.
Studie zur Datenschutzgrundverordnung zum Download verfügbar
Die vollständigen Studienergebnisse der Studie „Auswirkung der Datenschutzgrundverordnung auf Unternehmen“ gibt es ab sofort zum kostenlosen Download unter https://www.artegic.com/de/studie-datenschutzgrundverordnung