Klare Absage an Vorratsdatenspeicherung "light"
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den am heutigen Mittwoch vorgestellten Plänen der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in veränderter Form eine klare Absage erteilt. Nach den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums soll die in Speicherpflicht umbenannte Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten gelten. Telefon- und IP-Daten sollen höchstens zehn Wochen gespeichert werden, Standortdaten sollen nach vier Wochen gelöscht werden. Für Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger sehen die Leitlinien des Justizministers vor, dass sie von der Speicherung ihrer Standortdaten ausgenommen werden. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken
begrüßte zwar, dass das Ministerium die Schutzbedürftigkeit der elektronischen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten damit im Kern anerkenne. „Aber nur weil Bewegungsprofile der Journalisten nicht vorgesehen sind, ist die Vorratsdatenspeicherung ,light‘ damit nicht besser.“ Die vorgesehene Speicherung von Telefon- und IP-Daten für die Dauer von zehn Wochen höhle den Informantenschutz aus. Konken: „Wenn das Vorhaben Wirklichkeit würde, könnten Journalisten anonymen Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten. Ob die Speicherfrist zehn Wochen oder ein halbes Jahr dauert, macht grundsätzlich keinen Unterschied.“
Der DJV-Vorsitzende appellierte an die Bundesregierung, die Pläne zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu verfolgen.
begrüßte zwar, dass das Ministerium die Schutzbedürftigkeit der elektronischen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten damit im Kern anerkenne. „Aber nur weil Bewegungsprofile der Journalisten nicht vorgesehen sind, ist die Vorratsdatenspeicherung ,light‘ damit nicht besser.“ Die vorgesehene Speicherung von Telefon- und IP-Daten für die Dauer von zehn Wochen höhle den Informantenschutz aus. Konken: „Wenn das Vorhaben Wirklichkeit würde, könnten Journalisten anonymen Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten. Ob die Speicherfrist zehn Wochen oder ein halbes Jahr dauert, macht grundsätzlich keinen Unterschied.“
Der DJV-Vorsitzende appellierte an die Bundesregierung, die Pläne zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu verfolgen.