Bundesnetzagentur stellt Weichen für schnelles mobiles Internet
Der Digitalverband BITKOM begrüßt die Entscheidung des Beirats der Bundesnetzagentur, bei der Versteigerung der 700 MHz-Frequenzen eine breite Versorgung der Bevölkerung mit schnellem Internet sicherzustellen. Dem Beschluss zufolge müssen die Netzbetreiber nach Zuteilung der Frequenzen dafür sorgen, dass innerhalb von drei Jahren deutschlandweit 98 Prozent der Haushalte mit mobilem Breitband versorgt sind. Je Bundesland soll eine Mindestabdeckung von 97 Prozent gewährleistet werden. Pro Funkzelle ist eine Mindestbandbreite von 50 Mbit/Sekunde vorgesehen. „Damit schaffen wir die Voraussetzung für die nötige Digitalisierung unserer Industrie sowie für Zukunftstechnologien wie das autonome Fahren und ermöglichen zugleich jedem eine bessere mobile Internetnutzung“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Hierzu wird auch die flächendeckende Versorgung mit mobilem Internet entlang der Autobahnen und ICE-Trassen beitragen.“
Bei der Vergabe der Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur werden Mobilfunkfrequenzen versteigert, deren Laufzeit endet, sowie Rundfunkfrequenzen, die durch die Umstellung auf die Digitaltechnik frei werden. Die Erlöse aus der Auktion sollen in den Breitbandausbau fließen. Damit wird die Grundlage für den nächsten Schritt im Mobilfunk, LTE-Advanced, gelegt. Mit diesem Standard werden Übertragungsraten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde möglich. In wenigen Jahren könnte dann der als 5G bezeichnete LTE-Nachfolgestandard diese Frequenzen ebenfalls nutzen.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens muss die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur die Auktionsdetails bestätigen. Vor der Auktion muss zudem die Frequenzverordnung geändert werden. Dieser Änderung muss neben dem Kabinett auch der Bundesrat zustimmen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Auktion im zweiten Quartal dieses Jahres stattfinden. Für die tatsächliche Nutzung der neuen 700 MHz-Frequenzen durch den Mobilfunk ist dann erforderlich, dass der Rundfunk sein Angebot auf den neuen Standard DVB-T2 umstellt.
Bei der Vergabe der Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur werden Mobilfunkfrequenzen versteigert, deren Laufzeit endet, sowie Rundfunkfrequenzen, die durch die Umstellung auf die Digitaltechnik frei werden. Die Erlöse aus der Auktion sollen in den Breitbandausbau fließen. Damit wird die Grundlage für den nächsten Schritt im Mobilfunk, LTE-Advanced, gelegt. Mit diesem Standard werden Übertragungsraten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde möglich. In wenigen Jahren könnte dann der als 5G bezeichnete LTE-Nachfolgestandard diese Frequenzen ebenfalls nutzen.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens muss die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur die Auktionsdetails bestätigen. Vor der Auktion muss zudem die Frequenzverordnung geändert werden. Dieser Änderung muss neben dem Kabinett auch der Bundesrat zustimmen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Auktion im zweiten Quartal dieses Jahres stattfinden. Für die tatsächliche Nutzung der neuen 700 MHz-Frequenzen durch den Mobilfunk ist dann erforderlich, dass der Rundfunk sein Angebot auf den neuen Standard DVB-T2 umstellt.