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DJV begrüßt Vorrang für Berichterstattung

Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts wird vom DJV begrüßt.
Die Karlsruher Richter haben damit einem Antrag einer freien Fernsehjournalistin entsprochen, der sich gegen Beschlüsse des Landgerichts Hamburg richtete, mit denen ein absolutes Verbot der Filmberichterstattung verhängt worden war. Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten hatte das Landgericht Hamburg der Journalistin Filmaufnahmen für die Fernsehberichterstattung vollständig untersagt. Dieser Beschluss wurde vom Bundesverfassungsgericht einstweilen ausgesetzt. Dem Vorsitzenden der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Hamburg wurde aufgegeben, Anordnungen zur Bildberichterstattung unter Berücksichtigung der Rundfunkfreiheit zu treffen. (Az. 1 BvR 711/12). Das öffentliche Interesse an der Berichterstattung wiege hier schwerer als der Persönlichkeitsschutz des Angeklagten, der seine Tat bereits gestanden hätte. In dem Prozess ging es um Geiselnahme, versuchte Freiheitsberaubung und unerlaubten Waffenbesitz.

"Das ist eine ermutigende Entscheidung für die audiovisuelle Berichterstattung über Gerichtsverfahren, die von großem öffentlichen Interesse sind", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Antrag auf einstweilige Anordnung der Journalistin wurde vom DJV unterstützt.




Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner




Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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