Eine Einwilligung muss vor allem eines sein: ausdrücklich. Das heißt, dass der Leser wissen muss, wozu er sein Einverständnis gibt. Dafür reicht es auch nicht, die Datenschutzerklärung samt Widerrufsrecht in den AGB zu verstecken.
Nicht zuletzt wegen der neuen DSGVO werden sich Anmeldeformulare in Zukunft verändern müssen. Zu einer juristisch Einwandfreien Adressgewinnung gehört auch das Double-Opt-in. Auch hier gilt es wieder einige Punkte zu beachten. So dürfen DOI-Mails zum Beispiel keine Werbung beinhalten.
Falls es dennoch zu Abmahnungen oder Beschwerden kommt, sollten diese nicht nur umgehend, sondern auch am besten freundlich beantwortet werden, um die Reputation des Unternehmens wiederherzustellen.
Die Folien zum Vortrag "Risikominderung im E-Mail-Marketing" von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke auf der OMLive.
Nicht zuletzt wegen der neuen DSGVO werden sich Anmeldeformulare in Zukunft verändern müssen. Zu einer juristisch Einwandfreien Adressgewinnung gehört auch das Double-Opt-in. Auch hier gilt es wieder einige Punkte zu beachten. So dürfen DOI-Mails zum Beispiel keine Werbung beinhalten.
Falls es dennoch zu Abmahnungen oder Beschwerden kommt, sollten diese nicht nur umgehend, sondern auch am besten freundlich beantwortet werden, um die Reputation des Unternehmens wiederherzustellen.
Die Folien zum Vortrag "Risikominderung im E-Mail-Marketing" von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke auf der OMLive.