Rechtssichere Opt-Ins sind schwer zu generieren. Und die Rechtsprechung macht es uns kontinuierlich schwerer.
Rechtssichere Opt-Ins sind schwer zu generieren. Und die Rechtsprechung macht es uns kontinuierlich schwerer (Sehen Sie zum Beispiel das Urteil des OLG München zum Double-Opt-In). Aber es muss ja gar nicht immer Opt-In sein. Beispielsweise Transaktions-E-Mails wie Rechnungen oder Versandbestätigungen brauchen kein Opt-In des Adressaten. Und werden auch fast immer geöffnet und gelesen. Eigentlich also ein guter Platz für ein bisschen Werbung, oder? Und auch die nach einem Einkauf versandte E-Mail mit der Bitte um die Bewertung der gekauften Produkte muss nicht zwangsläufig als Werbung zu sehen sein. Aber was genau sagen die Juristen zu diesem Thema?


Vortrag auf der Email-Expo 2013
Dienstag, 05. Februar, 17:00 - 17:30 Uhr
Alle Folien stehen unseren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung. Diese Folie wurde bereitgestellt von: Christian Schmoll.