Treuepflicht im Konzern
Der Artikel behandelt die Pflichten der Führungsorgane von Gesellschaften, die einerseits selbständige juristische Personen sind, anderseits als Tochtergesellschaften in einen Konzern eingebunden sind. Die Pflichten reichen von Sorgfaltspflichten (Pflicht, die Geschäfte zu marktkonformen Bedingungen zu tätigen) bis zu Gehorsamspflichten im Konzern (Pflicht, die Weisungen der Konzernspitze zu befolgen).