Dienstleistungsmarken im Einzelhandel
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2005 die Regeln der Markenanmeldung neu definiert. Neu hinzugekommen ist nun für den Bereich Einzelhandel die Möglichkeit, neben herkömmlichen Warenmarken auch Dienstleistungsmarken anzumelden. IT-Unternehmen sollten jetzt überlegen, diese Rechtslage durch Anmeldung einer solchen Marke zu nutzen.