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Weniger Kundendaten durch die ePrivacy-Verordnung

Die ePrivacy-Verordnung der EU wird die DSGVO in Bezug auf das Sammeln personenbezogener Daten ergänzen und die Möglichkeiten weiter einschränken.
Sarah Weingarten | 25.03.2019
© Newsletter2go (auch für die Abbildung unten)
 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für viele Unternehmen noch immer ein großes und teils auch leidiges Thema. Und auch in diesem Jahr soll der Schutz von personenbezogenen Daten eine wichtige Rolle in der digitalen Welt spielen. Allerdings sind die Verhandlungen noch im vollen Gange und ein finales Datum für das Inkrafttreten wurde noch nicht festgelegt. Wo genau die aktuellen Verhandlungsprobleme liegen und welche Inhalte mit der ePrivacy-Verordnung abgedeckt werden sollen, wird in diesem Newsletter2Go-Fachartikel erklärt.

ePrivacy-Verordnung - Was ist das überhaupt?

Die ePrivacy-Verordnung, kurz: ePVO, ist die sogenannte „Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation“, so der Untertitel der Vorlage der Europäischen Kommission. Sie ist als eine Ergänzung zur DSGVO zu verstehen und legt Vorschriften in Bezug auf elektronische Kommunikationsdaten fest. Ziel ist es, einen besseren Schutz personenbezogener Daten bei der digitalen Kommunikation zu gewährleisten. In Deutschland deckt dieses Feld aktuell die sogenannte ePrivacy-Richtlinie ab. Diese wird ersetzt, sobald die ePVO in Kraft getreten ist. Die ePVO soll, wie die DSGVO auch, EU-weit gültig sein. Sie bezieht sich auf den technischen Bereich der elektronischen Kommunikation - im Gegensatz zur DSGVO, deren Mittelpunkt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist. Darunter fallen beispielsweise die Cookie-Richtlinien. Copyrights: Newsletter2Go

Was genau sind die Inhalte der ePVO?

Welche Regelungen genau durch die ePVO bestimmt werden, ist noch nicht ganz konkret definiert, da es durch Vorschläge der österreichischen Ratspräsidentschaft zu Verzögerungen kam. Einige Regelungen sind allerdings dennoch klar: Die ePrivacy-Verordnung wird beispielsweise eine neue Cookie-Richtlinie definieren. Künftig soll es zwar noch die Möglichkeit geben, Cookies auf eigenen Webseiten zu platzieren, allerdings muss dafür eine zum Teil aktive Einwilligung des Nutzers eingeholt werden, sobald die Cookies einen aktiven Einfluss auf die Privatsphäre des Nutzers nehmen.

Was bedeutet die ePrivacy-Verordnung für Unternehmen?

Sobald die ePrivacy-Verordnung in Kraft tritt, wird die aktuell gültige Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (von 2002) und auch die Cookie-Richtlinie von 2009 ersetzt. Dadurch wird das Datensammeln für Unternehmen zu einer neuen Herausforderung und automatisierte und individualisierte Marketingprozesse wie das Retargeting können dadurch erschwert werden. Welche konkreten Maßnahmen auf Unternehmen zukommen, ist noch nicht definiert. Eine endgültige Fassung der ePVO steht noch aus. Verschiedene Änderungswünsche und Kritik durch EU-Mitgliedsstaaten an den Vorschlägen verzögern den Prozess.

Wie ist der aktuelle Stand der Beschlüsse?

Konkrete Inhalte und Aussagen zur ePVO können noch nicht gegeben werden. Der aktuelle Stand ist, dass die österreichische Ratspräsidentschaft einen Vorschlag zur Änderungen des Verordnungstextes erbracht hat, der dem Sinn und der Idee der ePVO nicht entspricht. Ab Mai wird die Ratspräsentschaft von Rumänien übernommen, wodurch es wieder zu Neuverhandlungen kommen kann. Dies kann gegebenenfalls zu einem finalen Beschluss führen. Allerdings stehen zuvor auch noch die sogenannten Trilog-Verhandlungen aus. Diese sind Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament.

Was passiert bei Verstößen gegen die ePVO?

Bei Verstößen gegen die ePVO werden Strafen verhängt. Wie genau diese ausfallen, ist noch nicht klar. Bei einem Blick auf die Strafmaße der DSGVO kann jedoch vermutet werden, dass auch bei Verstößen gegen die ePVO entsprechend hohe Strafen verhängt werden. Bei der DSGVO kann es beispielsweise zu Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweit erzielten Jahreseinkommens führen. Natürlich kommt es dabei immer auf die Art des Verstoßes an.

Kurz zusammengefasst: So steht es um die ePVO

Alles in allem sind konkrete Aussagen in Bezug auf die ePVO noch nicht möglich. Welche genauen Inhalte und Folgen sie mit sich bringt, ist unklar. Die aktuellen Verhandlungen erschweren die Einigung über die finalen Inhalte. Im Mai dieses Jahres wird es eine neue Ratspräsidentschaft geben und die Verhandlungen können gegebenenfalls neu aufgenommen werden.